6.4 | Persönliche Schutzausrüstungen | ||
Versicherte haben die nach Abschnitt 5.1 zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. |
6.4 | Persönliche Schutzausrüstungen | ||
Versicherte haben die nach Abschnitt 5.1 zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. |