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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 114-004: Arbeit auf und in Deponien
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Vorbemerkung

Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicherweise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Blauschrift gegeben.

Diese Regeln geben den Unternehmern von Deponien Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Gestaltung und des sicheren Betriebes von Deponien. Soweit zutreffend, können diese Regeln auf Sonderabfalldeponien, die nicht zum Anwendungsbereich dieser Regeln gehören, entsprechend angewendet werden. Die Behandlung von Sickerwässern wird in diesen Regeln nicht angesprochen, da Bestimmungen in der UVV "Abwassertechnische Anlagen" (GUV 7.4 / BGV C 5) und den "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen" (GUV 17.6 / BGR 126) enthalten sind.

Diese Regeln wurden von der Fachgruppe "Entsorgung" des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) erarbeitet.