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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 114-016: Straßenbetrieb Straßenunterhalt
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1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz findet Anwendung auf den Betrieb und Unterhalt von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen.