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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 114-016: Straßenbetrieb Straßenunterhalt
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Anhang 2

Beispiele für die Ermittlung der Platzbedarfe (BM) für die Beschäftigten


Abb. 1 Sicherheitsabstand und freie, unverstellte Bewegungsfläche nach ArbStättV

Abb. 1 Sicherheitsabstand und freie, unverstellte Bewegungsfläche nach ArbStättV mit BM ≥ 0,80 m


Abb. 2 Ausbessern eines Schlagloches in Mittellage, BM endet an Einbaustelle

Abb. 2 Ausbessern eines Schlagloches in Mittellage, BM endet an Einbaustelle
(Quelle: "Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" (kurz: Handlungshilfe), Ausg. 2020 Abschnitt 5.5.2, Abb. 19)


Abb. 3 Fräsarbeiten

Abb. 3 Fräsarbeiten mit BM = 0,40 m
Quelle: Handlungshilfe, Abschnitt 5.4.1, Abb. 9


Abb. 4 Herstellen einer Mittelnaht

Abb. 4 Herstellen einer Mittelnaht mit BM = 0,40 m
Quelle: Handlungshilfe Ausgabe 2020, Abschnitt 5.4.1, Abb. 10


Auszug ASR A5.2 Abschnitt 4.3 Tabelle 1 bis 3:

Tabelle 1 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen längerer Dauer

Element Zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h
Fahrzeug-Rückhaltesysteme 30 cm 40 cm 50 cm 60 cm 80 cm 100 cm
Leitbake (1000 mm x 250 mm, 750 mm x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand 30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm *
Leitbake (500 mm x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord 50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm *

* Hinweise zu Tabelle 1:
1. Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ab 100 km/h müssen Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden.
2. Auszug ASR A5.2 Abschnitt 4.3 Tabelle 1 bis 3:

Tabelle 2 Mindestmaße für seitliche Sicherheitsabstände (SQ) zum fließenden Verkehr bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer

Element Zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Leitbake (1000 mm x 250 mm, 750 mm x 187,5 mm), Leitkegel, Leitwand 30 cm 40 cm 50 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm
Leitbake (500 mm x 125 mm), Leitschwelle, Leitbord 50 cm 60 cm 70 cm 90 cm 110 cm 130 cm 150


Tabelle 3 Mindestmaße für Sicherheitsabstände in Längsrichtung (SL)a) zum ankommenden Verkehr

Lage der Straßenbaustelle (Arbeitsstelle) bzw. zulässige Höchstgeschwindigkeit
außerhalb des Straßenbaustellenbereichs (Arbeitsstellenbereichs)
Element Innerörtliche Straßen Einbahnige Landstraßen
und Innerörtliche Straßen
mit Vzul > 50 km/h
Autobahnen,
autobahnähnliche Straßen
und zweibahnige Landstraßenb)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug ≥ 10 t zulässige Gesamtmasse 3 m 10 m 75 mc)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug < 10 t bis ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse 5 m 15 m 100 mc)
Fahrbare Absperrtafel mit Zugfahrzeug oder Sicherungsfahrzeug < 7,49 t zulässige Gesamtmasse 7,5 m 20 m nicht zulässig
Fahrbare Absperrtafel ohne Zugfahrzeug 15 m 40 m  

Hinweis:
Werden auf innerörtlichen Straßen bzw. auf Landstraßen andere Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO) oder bauliche Leitelemente zur Querabsperrung von Teilen der Fahrbahn eingesetzt, so beträgt SL gegenüber dem ankommenden Verkehr innerorts 10 m, außerorts entspricht SL der Länge des Verschwenkungsbereichs gemäß RSA.

(a) Die genannten Sicherheitsabstände (SL) sind im Sinne eines durch einen Anprall aufzehrbaren Bereiches als lichtes Maß zwischen Vorderkante der Absperrung (Sicherungs- bzw. Zugfahrzeug) und Arbeitsbereich zu verstehen, d. h. als Nettomaß.
(b) Auf Rampen (Verbindungsfahrbahnen in Knotenpunkten) können in Abhängigkeit von der Lage der Baustelle in der Rampe, der Rampenlänge und den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kleinere Abstände in Betracht kommen, jedoch nicht unter 20 m.
(c) Bei beweglichen Straßenbaustellen (Arbeitsstellen) kann der Abstand auf 50 m reduziert werden.

Sicherheitsabstand in Längsrichtung (SL) – maximale Arbeitsstellenlänge nach RSA 21

Abb. 5 Sicherheitsabstand

Abb. 5 Sicherheitsabstand SL nach ASR A5.2 und maximale Arbeitsstellenlänge nach RSA 21