Anhang 3

Anwendung der "1000-Punkte-Regel"

Gemäß der "1000-Punkte-Regel" ist ein Transport immer dann von einigen Vorschriften des Gefahrgutrechts befreit, soweit für den Transport ein Punktewert unter 1000 errechnet werden kann. Die Punkte werden dabei wie folgt berechnet:

  1. Ermittlung der Gesamtmenge pro Gefahrgut (Anzahl Behälter x Menge pro Behälter),
  2. Ermittlung der Beförderungskategorie bzw. des Risikofaktors je Gefahrgut nach UN-Nummer ermitteln,
  3. Menge pro Gefahrgut mit dem Risikofaktor multiplizieren.

Daraus ergeben sich die Einzelpunkte pro Gefahrgut. Abschließend werden die Einzelpunkte aller transportierten Gefahrgüter aufsummiert.

Beispiel 1: Es sollen 40 l Benzin, 20 l Verdünnung und 100 l Diesel transportiert werden.

Stoff, UN-Nr., Verpackungsgruppe Beförderungskategorie Faktor Menge Punkte
Benzin, UN 1203, II 2 3 40 l 120
Verdünnung, UN 1263, II 2 3 20 l 60
Diesel, UN 1202, III 3 1 100 l 100
Summe       280

Die Summe beträgt 280 Punkte. Da 1000 Punkte nicht überschritten werden, liegt ein Transport unter Kleinmengenbedingungen vor.


Beispiel 2: Es sollen 150 Liter Benzin, 2x300 Liter Diesel und eine Druckgasflasche für Flüssiggas von 30 kg transportiert werden.

Stoff, UN-Nr., Verpackungsgruppe Beförderungskategorie Faktor Menge Punkte
Benzin, UN 1203, II 2 3 150 l 450
Propangas, UN 1965, II 2 3 30 kg 90
Diesel, UN 1202, III 3 1 600 l 600
Summe       1140

Die Summe beträgt 1140 Punkte. Da die Summe über 1000 Punkten liegt, liegt hier kein Transport unter Kleinmengenbedingungen vor.