1 Wozu diese Regel?
Was ist eine DGUV Regel?
Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche
– dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher
auch „Branchenregel“ genannt. DGUV Regeln werden von
Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie
weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz
verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen
Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.
DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
An wen wendet sich diese DGUV Regel?
Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin
oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie
sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten
verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die
DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren
Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa
Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für
Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten
sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.
Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben mit Büros und Bildschirmarbeit. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.
An dieser DGUV Regel 115-401 Branche „Bürobetriebe“ haben die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) mitgearbeitet.