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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Regel 115-401: Branche Bürobetriebe
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Anhang 1

Prüfung von Arbeitsmitteln, Auszug aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“


Tabelle 13 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

Arbeitsmittel Prüffrist Prüfumfang
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) alle 4 Jahre Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich – soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung alle 6 Monate

bei Fehlerquote
< 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros: 1 mal pro Jahr
in Büros: alle 2 Jahre
Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden z. B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich.
Regale (auch kraftbetrieben) 1 mal pro Jahr Zustand der Bauteile und Einrichtungen, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Befehls- und Sicherheitseinrichtungen, Kennzeichnung

Tabelle 14 Bewährte Fristen zur Inaugenscheinnahme vor der Verwendung und der Funktionsprüfung

Arbeitsmittel                            Frist Umfang der Inaugenscheinnahme/Funktionskontrolle
Leitern vor jedem Gebrauch Sichtprüfung auf Beschädigungen und Vollständigkeit