Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung an einen Dritten.
Arbeitsschutzvereinbarung
Vereinbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb zur verbindlichen Abstimmung der am Arbeitsplatz des bzw. der Zeitarbeitsbeschäftigten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
Disponent/in (Personaldisponent/in)
Mitarbeiter/in des Zeitarbeitsunternehmens, der/die die Einsätze der Zeitarbeitsbeschäftigten steuert und sie den Einsatzbetrieben zuordnet.
Einsatzbetrieb
Betrieb, in dem Beschäftigte der Zeitarbeit ihre Arbeit leisten (Entleiher).
On-Site-Projekt
auch: On-Site-Management oder In House Service; der Personalentscheidungsträger/Disponent des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Einsatzbetrieb, meist bei Einsatzbetrieben mit hohem Bedarf für Zeitarbeitsbeschäftigte.
Personalentscheidungsträger bzw. Personalentscheidungsträgerin
Person im Zeitarbeitsunternehmen, die Personalentscheidungen trifft wie Niederlassungsleiterin, Disponent, Abteilungsleiterin, Personalberater und andere verantwortliche Personen.
Stammbeschäftigte
Beschäftigte, deren Arbeitgeber der Einsatzbetrieb ist.
Überlassungsprozess
Der Überlassungsprozess beinhaltet alle Schritte, die vom Einsatzbetrieb und vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt werden, um von der Bedarfsfeststellung zum Einsatz der Beschäftigten zu gelangen.
Zeitarbeitnehmer bzw. Zeitarbeitnehmerinnen (Zeitarbeitsbeschäftigte)
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die vom Zeitarbeitsunternehmen Dritten (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen).
Zeitarbeitsunternehmen
Unternehmen, das Dritten seine Beschäftigten (Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen) zur Arbeitsleistung überlässt (Verleiher)