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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder
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Vorbemerkung

Die derzeitige Situation an Arbeitsplätzen erfordert eine Regelung im Arbeitsschutz für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung kommen.

Diese Unfallverhütungsvorschrift trägt diesen Umständen Rechnung, indem in ihr Festlegungen, wie

grundlegende Regelungen,

zulässige Werte zur Bewertung von Expositionen,

Mess- und Bewertungsverfahren

und

Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen,

getroffen werden, bei deren Einhaltung nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Tätigkeiten sicher und ohne wesentliche Belästigungen ausgeübt werden können.