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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 2 (BG Bau): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.