Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) vom 1. Januar 2007 in der Fassung vom 1. Januar 2009 außer Kraft.
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 02.12.2010 die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) beschlossen.
Genehmigt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 17.12.2010 unter Gesch.-Z.: III b1 – 36051-37