GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 2 (BG Bau): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

§ 7
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) vom 1. Januar 2007 in der Fassung vom 1. Januar 2009 außer Kraft.

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 02.12.2010 die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) beschlossen.

Genehmigt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 17.12.2010 unter Gesch.-Z.: III b1 – 36051-37