Anhang 2
Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA mit
Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im
Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben,
der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom
2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.
Anforderungen an die Ausbildung und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit enthält die
Broschüre „Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“. Sie werden dem
Unternehmer und der angehenden Fachkraft im Vorfeld der Ausbildungsmaßnahmen zugestellt.
Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az:
IIIb7 36042 5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe
III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse
vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen
aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption
berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5
Themenfeldern zugeordnet werden:
- Spezifische Gefährdungsfaktoren,
- Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,
- Spezifische Arbeitsverfahren,
- Spezifische Arbeitsstätten,
- Spezifische personalbezogene Themen.
Die Rahmenthemen werden wie folgt untergliedert:
- Rahmenthema "Brand- und Explosionsschutz" (1 Lehreinheit [LE])
Themenfeld 1 "Spezifische Gefährdungsfaktoren"
- Rahmenthema "Schutz vor Sturz aus der Höhe/in die Tiefe" (2 Lehreinheiten [LE])
Themenfeld 1 "Spezifische Gefährdungsfaktoren"
- Sicherheit beim Arbeiten mit Gefährdungen durch Absturz
- Rahmenthema "Arbeiten mit/in der Nähe von Energieträgern und Strahlungsquellen"
(1 Lehreinheit [LE])
Themenfeld 1 "Spezifische Gefährdungsfaktoren"
- Arbeiten im Bereich von Freileitungen und erdverlegten Leitungen
- Rahmenthema "Arbeiten im Bereich mit Kontaminationsgefahr" (2 Lehreinheiten [LE])
Themenfeld 1 "Spezifische Gefährdungsfaktoren"
- Gefährdung durch Kontamination
- Rahmenthema "Erstellung, Instandhaltung und Beseitigung von baulichen Einrichtungen
und Anlagen" (20 Lehreinheiten [LE])
Themenfeld 3 "Spezifische Arbeitsverfahren"
- Baugruben und Gräben
- Gründungen und Unterfangungen
- Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Reinigungsarbeiten
- Themenfeld 2 "Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen"
- Maschinen
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Arbeits- und Schutzgerüste
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
- Themenfeld 4 "Spezifische Arbeitsstätten"
- Rahmenthema "Komplexe Verkehrssituation" (3 Lehreinheiten [LE])
Themenfeld 4 "Spezifische Arbeitsstätten"
- Arbeiten im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes
- Arbeiten in Arbeitsstätten mit laufender Produktion
- Arbeiten im Bereich von Gleisen
- Rahmenthema "Gefährdung/Belastung bestimmter Personengruppen"
(3 Lehreinheiten [LE])
Themenfeld 5 "Spezifische personalbezogene Themen"
- Anforderungen an das Personal beimTragen von speziellen persönlichen
Schutzausrüstungen
- Anforderungen an das Personal bei Höhenarbeitsplätzen
- Anforderungen an das Personal bei Arbeiten unter Tage/Druckluftarbeiten
Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen
der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung)
durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.