1

Allgemeines

Bei Einsätzen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit Fahrerkabine bei Bauarbeiten, bei denen Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt werden können, müssen die Maschinenführer bzw. die Maschinenführerinnen vor einer Exposition gegenüber Gefahrstoffen oder Biostoffen geschützt werden. Diese DGUV Information dient als Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung sowie zur Auswahl und Betrieb der speziellen Anlagentechnik.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bei Bauarbeiten sind z. B.:

Erdbaumaschinen nach DIN EN 474

Straßenbaumaschinen nach DIN EN 500

Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten nach DIN EN 16228

Beim Einsatz von LKW oder anderen Maschinen mit Fahrerkabine kann bei vergleichbaren Tätigkeiten diese Informationsschrift als Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden.

Arbeiten in kontaminierten Bereichen siehe DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche".