Vorbemerkung

Beim Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen1 mit Fahrerkabine bei Bauarbeiten, bei denen Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt werden können, zum Beispiel bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, beim Abbruch kontaminierter Bausubstanz oder bei der mikrobiologischen Bodensanierung, sind umfangreiche Kenntnisse zur Gefährdung und gefahrenspezifische technische Maßnahmen erforderlich.

Zu diesen Maßnahmen gehört auch die ausreichende Versorgung des Maschinenführers oder der Maschinenführerin mit Atemluft in genügender Qualität. Die spezielle Anlagentechnik wird ständig weiterentwickelt. Diese DGUV Information beschreibt den derzeitigen Kenntnisstand.

Sie enthält Empfehlungen, wie die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes erfüllt werden können. Die Empfehlungen in dieser DGUV Information sind nicht rechtsverbindlich und schließen alternative Schutzmaßnahmen nicht aus.

Prüfberichte werden ausschließlich von Prüflaboratorien anerkannt, die nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiert sind.



1 entspricht dem Begriff "mobile selbstfahrende Arbeitsmittel" aus der Betriebssicherheitsverordnung