Der Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionskrankheiten führen, Allergien auslösen oder toxischeWirkungen haben. Im Folgenden wird aufgeführt,welche Gefahren vom Boden oder Grundwasser ausgehen können. Siehe hierzu auch Anhang 3 und 4.
In der Regel treten im Boden sowie in Grund- und Oberflächenwässern Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 und 2 auf. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials sehr unterschiedlich sind. Die Risikogruppe 2 umfasst Mikroorganismen, die auch als normale Besiedler, z. B. auf der Haut oder im Darm des Menschen und anderer Lebewesen vorkommen und nur unter besonderen Voraussetzungen zu Erkrankungen führen, und schließt auch Erreger ein, die grundsätzlich Krankheiten verursachen können, gegen die jedoch wirksame Therapien oder Impfmöglichkeiten vorhanden sind, wie z.B. Clostridium tetani, den Erreger des Wundstarrkrampfes.
Die in der Literatur öfter beschriebene Mikrosporie (eine Pilzinfektion der Haut insbesondere der Hände) durch Fadenpilze im Boden spielt heute aufgrund veränderter Verfahrensbedingungen als Berufserkrankung keine Rolle mehr.
Böden und Wässer, die mit tierischen oder menschlichen Exkrementen verunreinigt sind, können Krankheitskeime beinhalten. In jüngster Zeit wird auch vermehrt über Erkrankungen berichtet, die durch Nagetiere oder deren Ausscheidungen übertragen werden (z.B. Hantaviren).
Vertreter der Risikogruppe 3 treten in Deutschland selten und nur lokal begrenzt an bestimmten Standorten im Boden auf. Hier ist als Beispiel Bacillus anthracis, der Erreger des Milzbrandes zu nennen, der u. U. auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie anzutreffen ist. Zu beachten sind hierbei auch in der Umgebung befindliche Rieselfelder oder Überschwemmungsgebiete der Vorfluter, in die Abwässer der Lederindustrie eingeleitet wurden.
Auf Tierkörperbeseitigungsanlagen ist hierzulande nicht mit Milzbranderregern zu rechnen.
Auch im Boden, der stark mit Taubenkot verunreinigt ist, ist mit Biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 zu rechnen (vgl. BG-Information „Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung“ (BGI 892)).
Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 kommen normalerweise in Deutschland nicht vor.
Bei der Verwendung von Labor- oder Starterkulturen und beim nicht sachgerechten Umgang mit Nährlösungen sowie bei kreislaufgeführtem Grundwasser kann es zum erhöhten Auftreten bzw. auch zur Vermehrung von Biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 kommen.
Bei der Anzucht von Spezialkulturen ist insbesondere mit der Vermehrung der Bakteriengattungen Acinetobacter, Pseudomonas und Nocardia zu rechnen, da Vertreter dieser Gattungen ein gutes Abbaupotenzial besitzen. Hierunter befinden sich auch potenziell pathogene Keime wie beispielsweise Nocardia asteroides, Nocardia farcinica, Acinetobacter calcoaceticus, Pseudomonas aeruginosa oder Burkholderia cepacia, die nach Aufnahme der Erreger aus flüssigen Medien oder Grundwasser Infektionen auslösen können.
In gelagerten Substraten und Nährlösungen können sich auch unerwünschte biologische Arbeitsstoffe, z.B. Clostridien oder durch Menschen unbewusst eingetragene Darmbakterien vermehren.
Gülle/Klärschlamm, die als Starterkultur eingesetzt werden können, bestehen zum großen Teil aus tierischen/menschlichen Exkrementen. Das Infektionspotenzial dieser Medien ist hinreichend bekannt.
Nicht hygienisierter Kompost sowie Pferdemist können Krankheitserreger enthalten.
Von unbelastetem Boden sind nach heutigem Kenntnisstand keine allergisierenden oder toxischen Wirkungen bekannt.
Flüssige Medien, insbesondere Gülle und Klärschlamm, können nach heutigem Kenntnisstand Endotoxine enthalten. Hohe Konzentrationen an Endotoxinen können ein toxisches Fieber ODTS (Organic Dust Toxic Syndrom) auslösen.
Beim Einsatz fester organischer Substrate (Rindenmulch, Stroh, Kompost) muss vor allem unter Einhausung mit einer vermehrten Konzentration an Bioaerosolen gerechnet werden, die Schimmelpilze (z.B. Aspergillus fumigatus oder Aspergillus niger) und Bakterien (z.B. Streptomyzeten und Aktinomyzeten) enthalten können. Diese können sensibilisierend wirken und in der Folge allergische Reaktionen auslösen. Einige Aktinomyzeten und Streptomyzeten sind darüber hinaus als Verursacher einer exogen allergischen Alveolitis (EAA --> Glossar) bekannt.
Mögliche Symptome einer Allergie:
Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, trockener Husten und im fortgeschrittenen Stadium Atemnot oder Asthma. Auch die Haut kann mit Jucken, Rötung und Quaddelbildung betroffen sein. Diese Symptome treten kurzfristig nach Exposition auf, auch wenn lange Zeit problemlos damit gearbeitet wurde.
Bei sehr hohen Schimmelpilzkonzentrationen oder anderen Bioaerosolen in der Luft und längerer Einwirkdauer besteht die Möglichkeit einer schweren Lungenerkrankung. Diese als exogen allergische Alveolitis (EAA) bezeichnete Erkrankung ist aus verschiedenen Branchen bekannt. Die Namen Farmer-, Malzarbeiter-, Kompostarbeiter- und Vogelzüchterlunge oder Reetdach-Krankheit weisen auf die an diesen Arbeitsplätzen einatembaren Bioaerosole hin.
Darüber hinaus sind viele Schimmelpilze und Bakterien in der Lage Toxine zu bilden. Es kann davon ausgegangen werden, dass mehrere verschiedene Toxine gleichzeitig vorhanden sind. Das Spektrum möglicher Wirkungen ist sehr breit und überlappt sich mit Krankheitsbildern, die auch durch andere Wirkungen verursacht werden können. Die toxische Wirkung von inhalativ aufgenommenen Mykotoxinen ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand noch nicht abschließend einzuschätzen. Jedoch scheint eine akute Gesundheitsgefährdung durch inhalativ aufgenommene Mykotoxine nach dem heutigen Wissensstand unwahrscheinlich zu sein.