Anhang 8
Vorschriften, Regeln, Literatur
Nachstehend sind insbesondere die zu beachtenden einschlägigen Vorschriften
und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze/Verordnungen
(Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße
449, 50939 Köln)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbschG),
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte
für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG),
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
- ArbStättV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
- BauStVO),
- Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung
persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung
- PSA-BV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) mit Technischen
Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), insbesondere:
TRBA 406 |
"Sensibilisierende Stoffe" |
TRBA 100 |
"Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" |
TRBA 220 |
"Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (identisch mit GUV-R
145 - Kooperationsmodell) |
TRBA 400 |
"Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für
die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen" |
TRBA 405 |
"Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische
Arbeitsstoffe" |
TRBA/TRGS 406 |
"Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" |
TRBA 460 |
"Einstufung von Pilzen in Risikogruppen" |
TRBA 462 |
"Einstufung von Viren in Risikogruppen" |
TRBA 464 |
"Einstufung von Parasiten in Risikogruppen" |
TRBA 466 |
"Einstufung von Bakterien in Risikogruppen" |
TRBA 500 |
"Allgemeine Hygienemaßnahmen:Mindestanforderungen" |
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung
Gef-StoffV),
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung
GenTSV).
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(Bezugsquelle: zuständiger Unfallversicherungsträger
oder
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
oder
Internet: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/index.jsp)
Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze der Prävention (BGV A 1),
- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV
A2),
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4),
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung amArbeitsplatz (BGV A8),
- Bauwirtschaft (Überleitungsvorschrift) (BGV A10),
- Bauarbeiten (BGV C22).
BG- oder GUV-Regeln
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128),
- Benutzung von Schutzkleidung (BGR 189),
- Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190),
- Benutzung von Fuß- und Knieschutz (BGR 191),
- Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192),
- Benutzung von Schutzhandschuhen (BGR 195),
- Benutzung von Hautschutz (BGR 197)
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz Umgangmit biologischen
Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (GUV-R 145, inhaltsgleich mit
TRBA 220 – Kooperationsmodell)
BG-Informationen
- Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und
Spezialmaschinen des Tiefbaues (BGI 581)
- Merkblätter Sichere Biotechnologie der Berufsgenossenschaft der chemischen
Industrie, insbesondere B001 bis B010 (BGI 628 bis BGI 636)
- B002: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen:
LABORATORIEN (BGI 629)
- B003: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen:
BETRIEB (BGI 630)
- B005: Eingruppierung biologischer Agenzien: PARASITEN (BGI 632)
- B006: Eingruppierung biologischer Agenzien: BAKTERIEN (BGI 633)
- B007: Eingruppierung biologischer Agenzien: PILZE (BGI 634)
- BGI 504-26: Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische
Vorsorge nach dem
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte"
(Bezugsquelle: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Postfach 304240, 10724
Berlin)
- BGIA-Arbeitsmappe. Messungen von Gefahrstoffen, Loseblattsammlung. Hrsg.:
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BGIA
- 9400 Biologische Arbeitsstoffe
- 9410 Probenahme von Bioaerosolen am Arbeitsplatz
- 9411 Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische
Arbeitsstoffe
- 9420 Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentrationen in der
Luft
- 9427 1. Ringversuch "Schimmelpilze"
- 9430 Verfahren zu Bestimmung der Bakterienkonzentration in der Luft
am Arbeitsplatz
- 9450 Verfahren zur Bestimmung der Endotoxinkonzentration in der Luft
am Arbeitsplatz (Bezugsquelle: Erich Schmid Verlag, Bielefeld).
3. Weitere Literaturstellen
(Bezugsquelle: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek)
"Leitfaden zur Erkundung ehemaliger Gerbereistandorte", BMBF-Forschungsvorhaben:
Modellhafte Gefährdungsabschätzung ehemaliger Gerbereistandorte unter
besonderer Berücksichtigung der einzelnen Produktionsverfahren. Projektträger:Umweltbundesamt.
Förderkennzeichen 1460789. Federführung: Landesamt für Natur
und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Projektleitung: Dr. Ulrike Ströh-Neben,
1998.
Desinfektionsmittelliste des VAH (Verbundes für angewandte Hygiene e.V.)
früher Desinfektionsmittelliste der deutschen Gesellschaft für Hygiene
und Mikrobiologie DGHM.
Sachstandsbericht "Die Bedeutung von Mykotoxinen im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen
Gefährdungsbeurteilung", siehe auch Gefahrstoffe - Reinhaltung der
Luft 67 (2007) S. 407 - 417.