Anhang 8
Vorschriften, Regeln, Literatur
Nachstehend sind insbesondere die zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze/Verordnungen
(Bezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbschG),
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG),
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStVO),
- Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) mit Technischen
Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), insbesondere:
TRBA 406 "Sensibilisierende Stoffe" TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (identisch mit GUV-R 145 - Kooperationsmodell) TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe" TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen" TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen" TRBA 466 "Einstufung von Bakterien in Risikogruppen" TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen:Mindestanforderungen"
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung Gef-StoffV),
- Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung GenTSV).
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(Bezugsquelle: zuständiger Unfallversicherungsträger
oder
Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
oder
Internet: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/index.jsp)
Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze der Prävention (BGV A 1),
- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2),
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A4),
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung amArbeitsplatz (BGV A8),
- Bauwirtschaft (Überleitungsvorschrift) (BGV A10),
- Bauarbeiten (BGV C22).
BG- oder GUV-Regeln
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128),
- Benutzung von Schutzkleidung (BGR 189),
- Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190),
- Benutzung von Fuß- und Knieschutz (BGR 191),
- Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (BGR 192),
- Benutzung von Schutzhandschuhen (BGR 195),
- Benutzung von Hautschutz (BGR 197)
- Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz Umgangmit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (GUV-R 145, inhaltsgleich mit TRBA 220 – Kooperationsmodell)
BG-Informationen
- Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues (BGI 581)
- Merkblätter Sichere Biotechnologie der Berufsgenossenschaft der chemischen
Industrie, insbesondere B001 bis B010 (BGI 628 bis BGI 636)
- B002: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: LABORATORIEN (BGI 629)
- B003: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen: BETRIEB (BGI 630)
- B005: Eingruppierung biologischer Agenzien: PARASITEN (BGI 632)
- B006: Eingruppierung biologischer Agenzien: BAKTERIEN (BGI 633)
- B007: Eingruppierung biologischer Agenzien: PILZE (BGI 634)
- BGI 504-26: Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte"
(Bezugsquelle: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Postfach 304240, 10724 Berlin) - BGIA-Arbeitsmappe. Messungen von Gefahrstoffen, Loseblattsammlung. Hrsg.:
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit - BGIA
- 9400 Biologische Arbeitsstoffe
- 9410 Probenahme von Bioaerosolen am Arbeitsplatz
- 9411 Anwendung von Messverfahren für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe
- 9420 Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentrationen in der Luft
- 9427 1. Ringversuch "Schimmelpilze"
- 9430 Verfahren zu Bestimmung der Bakterienkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz
- 9450 Verfahren zur Bestimmung der Endotoxinkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Bezugsquelle: Erich Schmid Verlag, Bielefeld).
3. Weitere Literaturstellen
(Bezugsquelle: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek)
"Leitfaden zur Erkundung ehemaliger Gerbereistandorte", BMBF-Forschungsvorhaben: Modellhafte Gefährdungsabschätzung ehemaliger Gerbereistandorte unter besonderer Berücksichtigung der einzelnen Produktionsverfahren. Projektträger:Umweltbundesamt. Förderkennzeichen 1460789. Federführung: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Projektleitung: Dr. Ulrike Ströh-Neben, 1998.
Desinfektionsmittelliste des VAH (Verbundes für angewandte Hygiene e.V.) früher Desinfektionsmittelliste der deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DGHM.
Sachstandsbericht "Die Bedeutung von Mykotoxinen im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung", siehe auch Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 67 (2007) S. 407 - 417.