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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-010: Verwendung von Arbeitsplattformnetzen
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5 Arbeitsplattformnetze

Arbeitsplatzformnetze können geeignet sein, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind (Standardausführung):

5.1 Materialanforderungen

Abb. 3 Prinzip eines Arbeitsplattformnetzes

Abb. 3 Prinzip eines Arbeitsplattformnetzes


5.2 Konstruktive Anforderungen

Anmerkung: Diese Punkte sind bereits im Vorfeld – auch bei der Gefährdungsbeurteilung – als "konstruktive Voraussetzungen" zu berücksichtigen.

Abb. 4 max. 1,50 m unterhalb der Konstruktion (Quelle: Baustein B 105)

Abb. 4 max. 1,50 m unterhalb der Konstruktion (Quelle: Baustein B 105)

Abb. 5 Randbefestigung mit Anschlaggurten (Quelle: Baustein B 105)

Abb. 5 Randbefestigung mit Anschlaggurten (Quelle: Baustein B 105)

Anmerkung: Beim direkten Aufprall auf einen Traversengurt in das Arbeitsplattformnetz ist bei einem Absturz in das Netz mit höheren Kräften in der Konstruktion zu rechnen. Dann sind gegebenenfalls bei der Planung statische Einzelnachweise zu führen und besondere Maßnahmen zu treffen, sofern das Netz auch als Auffangeinrichtung verwendet wird.

Abb. 6 Durchstich Traversengurte maximal alle 10 Maschen (Quelle: Baustein B 105)

Abb. 6 Durchstich Traversengurte maximal alle 10 Maschen (Quelle: Baustein B 105)

Bei verschiedenen Feldversuchen mit unterschiedlichen Testkörpern sind beim Aufprall direkt und punktuell auf einen Traversengurt Kräfte von bis zu 14 KN am entsprechenden Aufhängepunkt gemessen worden.

Je größer die Netzdimensionen (längerer Traversengurt) und unpräziser der Treffpunkt einer Person auf den Gurt ist, desto geringer sind diese eingeleiteten Kräfte.

Abb. 7 Max. 30 cm Durchhang

Abb. 7 Max. 30 cm Durchhang

Abb. 8 Max. 3,0 m über der Arbeitsplattformfläche (Versuchsaufbau, Konstruktionshöhe unter 2 m)

Abb. 8 Max. 3,0 m über der Arbeitsplattformfläche (Versuchsaufbau, Konstruktionshöhe unter 2 m)

Abb. 9 Sichtprüfung des Netzes (Anmerkung: Linke kleine Abbildung zeigt zerstörte Maschen, rechte kleine Abbildung den Abrieb an der Masche)

Abb. 9 Sichtprüfung des Netzes (Anmerkung: Linke kleine Abbildung zeigt zerstörte Maschen, rechte kleine Abbildung den Abrieb an der Masche)