Anhang 4


Checkliste für die Inaugenscheinnahme
durch Arbeitsplattformnetz-Nutzer
oder -Nutzerin

Ort: Datum:
Arbeitsplattformnetz-Nutzer/-in:
Arbeitsplattformnetz-Ersteller:
Bauvorhaben:
Überprüfung Ohne Mangel Mangel (welcher)
Verwendungszweck
geeignet z. B. für leichte Montagearbeiten (Dach- oder Fassadenmembranen), Malerarbeiten, Verlegen von Profilblechen
Ist das Arbeitsplattformnetz an sichtbarer Stelle (z. B. Aufstieg) gekennzeichnet?
Arbeitsplattformnetz nach Schutznetzklasse B1 ausgeführt?
Name des Arbeitsplattformnetz-Erstellers an der Netzkennzeichnung?
Wurden Prüfung und Freigabe dokumentiert?
(z. B. durch Prüfprotokoll oder Kennzeichnung nach DGUV Information 201-010, Anhang 3)
Stand- und Tragsicherheit
Ist die Stand- und Tragsicherheit zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme durch den
Auftraggeber bestätigt?
Arbeits- und Betriebssicherheit
Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, z. B. Treppenturm, vorhanden?
Maschenweiten von 45 mm?
Netzfläche nicht tiefer als 1,50 m?
Netzebene nicht mehr als 22,5° geneigt?
Befestigung mindestens alle 50 cm?
Traversengurte maximal alle 2 m?
Durchfädelung maximal alle 10 Maschen?
Ist der Abstand des Netzrandes zur Tragkonstruktion von maximal 30 cm eingehalten?
(ggf. ist eine zusätzliche Maßnahme gegen Absturz erforderlich)
Maximaler Durchhang (30 cm bei einer Person) beachtet?
Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, z. B. Treppentürme vorhanden?
Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Keine Materiallagerung in Bereichen geplant, in denen Personen von höher
gelegenen Konstruktionsteilen in das Netz fallen können?
Alterungsprüfung durchgeführt und dokumentiert?
Hinweise zur fachgerechten Ausführung von Arbeitsplattformnetzen siehe DGUV Information 201-010 und Baustein B105 der BG BAU

Datum



Unterschrift (fachkundige Person) ___________________