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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-010: Verwendung von Arbeitsplattformnetzen
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Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Anhang 5


Muster Montageanweisung


gilt nur in Verbindung mit den beigefügten Anlagen
(Siehe DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" § 4)

Auftraggebende Person: Datum:
Arbeitsplattformnetz-Ersteller:
Baustelle:
Objekt:
Montagezeitraum:
Zur Prüfung befähigte Person:

 

Verwendung
leichte Montagearbeiten
Malerarbeiten
Verlegen von Profilblechen
Sonstige Arbeiten  
Aufbau nach
Standardausführung
Nachweis im Einzelfall
Montage
Mit Hubarbeitsbühne
Mit PSA gegen Absturz
Anschlagpunkte  
Sonstiges  
Zulässige Belastung pro Netzfläche
Personen max kN/m2
Materiallagerung max kN/m2
Keine Materiallagerung in Bereichen geplant, in denen Personen von höher gelegenen Konstruktionsteilen in das Netz fallen können
Arbeits- und Betriebssicherheit/Standsicherheit
Befestigung mindestens alle 0,5 m
Befestigung z. B. an
Ringanker
Stahlkonstruktion
Leimholzbinder
Stahl- und Spannbetonträger
Sonstiges  
Befestigungsmittel  
Traversengurte alle 2 m
Gurt-Typ  
Alle Maschen eingefädelt
Netzfläche maximal 1,50 m unter der Konstruktion
Netzebene maximal 22,5° geneigt
Abstand des Netzrandes zur Tragkonstruktion maximal 30 cm
Besonderheiten
Gefahrstoffe
Elektrische Freileitungen
Öffentlicher Verkehrsraum
Arbeiten über Flüssen
Anlagen
Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers
Befestigungsplan
Detailangaben
Grundriss
Materialauszug

Datum

Unterschrift (Netz-Ersteller/in) ______________________