Vom DGUV-Arbeitskreis "Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien" werden Anträge zur Verfahrensanerkennung von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, Fachverbänden, Innungen und vergleichbaren Institutionen sowie von Herstellern und ausführenden Unternehmen bearbeitet.
Anträge werden unter der Voraussetzung bearbeitet, dass das Verfahren und die eingesetzten Geräte am Markt frei verfügbar sind und von Unternehmen mit entsprechender Ausstattung und Qualifikation angewandt werden können.