GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-012: Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

4 Prüfung der Unterlagen

Die Unterlagen werden zunächst durch die Geschäftsstelle u. a. auf Vollständigkeit geprüft. Bei Rückfragen wird von der Geschäftsstelle Kontakt mit dem oder der Antragstellenden aufgenommen.

Unter der Voraussetzung, dass die Unterlagen vollständig vorliegen und alle Rückfragen bis spätestens sechs Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin geklärt sind, werden die Unterlagen den Mitgliedern des Arbeitskreises vorgelegt. Bei der kommenden Sitzung wird über den Antrag beraten und über die Anerkennung abgestimmt. Das Ergebnis kann sein:

Die Beschlussfassung erfolgt mit Zweidrittel-Mehrheit der mandatierten Mitglieder des Arbeitskreises.

Die Antragstellenden erhalten die Rückmeldung zum Ergebnis der Beratung innerhalb von zehn Werktagen nach der Sitzung bzw. der nachgehenden schriftlichen Abstimmung im Arbeitskreis.

Im Fall einer Ablehnung des Verfahrens erhalten die Antragstellenden mit der Rückmeldung eine Begründung mit einer detaillierten Darstellung der Sachverhalte, die zur Ablehnung geführt haben. Die Prüfung zur Anerkennung ist mit dem jeweiligen Ergebnis abgeschlossen. Wenn dem Verfahren zugestimmt wurde, wird die Verfahrensbeschreibung dem Fachbereich "Bauwesen" der DGUV zur Anerkennung vorgelegt. Die Umfrage erfolgt schriftlich.