6 Veröffentlichung des anerkannten emissionsarmen Verfahrens nach TRGS 519
Nach der Anerkennung des Verfahrens durch den Fachbereich "Bauwesen" der DGUV verbleiben folgende Schritte:
- Festlegung der Befristung der Anerkennung
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Veröffentlichung auf der Internetseite des IFA unter Webcode D646056
► https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp - Benachrichtigung der Antragstellenden durch die Geschäftsstelle.