2 Begriffsbestimmungen

2.1 Mauersteine sind aus gebranntem oder gebundenem Material serienmäßig hergestellte Steine bestimmter Formate, die zum Herstellen von Mauerwerk bestimmt sind.

Fertig- und Formteile sowie -steine für feuerfeste Auskleidungen sind keine Mauersteine im Sinne dieser Bestimmung.

2.1.1 Einhandsteine sind Mauersteine, die mit einer Hand zwischen dem Daumen und den Fingern einer Hand ergriffen und ohne körperliche Überbeanspruchung vermauert werden können. Als Einhandsteine gelten Mauersteine mit einer Greifspanne von mindestens 40 mm bis höchstens 115 mm. Dabei darf

betragen (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Grenzwerte für Greifspannen und Gewichte von Einhand-Mauersteinen

Grenzwerte für die Greifspanne von Einhandsteinen
mm
 
Grenzwerte für das Verarbeitungsgewicht von Einhandsteinen
kg
max. 115 mm*)
mind. 40 mm
bis max. 75 mm
<-- dabei -->
<-- dabei -->
max. 6 kg
max. 7,5 kg *) **)
*) = Obergrenze
**) Voraussetzung für den Gewichtsgrenzwert von 7,5 kg ist dabei weiterhin, daß die in den Steinen vorhandenen Grifflöcher ausreichend groß sowie ergonomisch gestaltet und angeordnet sind.

2.1.2 Zweihandsteine sind Mauersteine, bei denen die Grenzwerte für Einhandsteine überschritten sind und die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als 25 kg haben.

2.2 Verarbeitungsgewicht ist das vor Ort beim Handhaben der Mauersteine vorhandene Steingewicht einschließlich produktions- und witterungsbedingter Feuchtigkeit.