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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-018: Handbetriebene Arbeitssitze
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

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Anwendungsbereich

2.1 Diese BG-Information findet Anwendung auf den Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen, bei denen Chemiefaserseile als Tragmittel verwendet werden. Sie schließt Sicherungsmaßnahmen und Hinweise zur Rettung ein.

2.2

Diese BG-Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von
  - Anlagen, die der Aufzugsverordnung unterliegen,
  - handbetriebenen Arbeitssitzen mit Drahtseilen aus Stahldrähten als Tragmittel,
      Bau und Ausrüstung fallen unter den Anwendungsbereich von DIN EN 1808. Betrieb siehe BG-Regeln "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" (BGR 159, bisherige ZH 1/461).
  - Kranführeraufzügen,
  - Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen,
  - Siloeinfahreinrichtungen oder
  - Einrichtungen zur Patientenbetreuung