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Begriffsbestimmungen |
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Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt: | ||||
3.1 |
Handbetrieben bedeutet, dass die vertikale Bewegung des Höhenarbeiters ausschließlich durch Schwerkraft oder Muskelkraft erfolgt. |
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3.2 |
Arbeitssitze sind ergonomisch gestaltete Sitzflächen, von denen aus Höhenarbeiter sitzend Arbeiten verrichten. Zum Arbeitssitz gehört dessen Befestigung im Tragsystem. |
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Siehe Bild 1 bis Bild 4. | ||||
3.3 |
Handbetriebene Arbeitssitze sind verwendungsfertige technische Arbeitsmittel, die aus Tragsystem und Sicherungssystem bestehen. |
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3.4 |
Tragsystem ist die Gesamtheit von Anschlagkonstruktion bzw. Anschlagpunkt, Verbindungselementen, Verbindungsmitteln, Tragseil, Auf- und Abseilgerät und Arbeitssitz. |
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3.5 |
Sicherungssystem ist die Gesamtheit von Anschlagkonstruktion bzw. Anschlagpunkt, Verbindungselementen, Verbindungsmitteln und Auffangsystem. |
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3.6 |
Aufhängungen sind Anschlagkonstruktionen und Anschlagpunkte. |
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3.7 |
Anschlagkonstruktionen sind Einrichtungen, die das Anschlagen des Tragsystems beziehungsweise des Sicherungssystems an mehreren Stellen ermöglichen. |
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Anschlagkonstruktionen sind z. B. | ||||
- | Gespannte Seile, | |||
- | Gegengewichtsbelastete Ausleger, | |||
- | wassergefüllte Kissen. | |||
3.8 |
Anschlagpunkte sind Festpunkte am Bauwerk, an denen das Tragsystem beziehungsweise das Sicherungssystem befestigt wird. |
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Anschlagpunkte sind z. B. | ||||
- | Ösenschrauben mit Dübelbefestigungen in Betonbauteilen, | |||
- | Zugelassene Klebehaken in Betonbauteilen, | |||
- | Ringschrauben in Stahlkonstruktionen. | |||
3.9 |
Verbindungselemente/Verbindungsmittel sind verbindende Einzelteile oder verbindende Bestandteile in einem System. |
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Verbindungselemente sind z. B. Haken und Karabinerhaken nach DIN EN 362. | ||||
Verbindungsmittel sind z. B. Seile, Gurtbänder oder Ketten nach DIN EN 354. | ||||
3.10 |
Auffangsystem ist die Gesamtheit von Verbindungselement, Sicherungsseil, mitlaufendem Auffanggerät, Verbindungsmittel, energieabsorbierendem Einzelteil und Auffanggurt. |
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Bei handbetriebenen Arbeitssitzen der Bauart A gemäß Bild 1 und Bild 2 ist eine Haltevorrichtung an Stelle des Auffanggurtes Bestandteil der Sitzkonstruktion. | ||||
3.11 |
Energieabsorbierendes Einzelteil ist ein Teil, welches die beim Abstürzen auftretenden Stoßkräfte verringert. |
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Energieabsorbierende Einzelteile sind z. B. Reibungsfalldämpfer und Aufreißfalldämpfer nach DIN EN 355. | ||||
3.12 |
Auf- und Abseilgeräte sind Ausrüstungen, die der vertikalen Bewegung des Arbeitssitzes entlang des Tragmittels dienen. |
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Auf- und Abseilgeräte sind z. B. Flaschenzüge in Verbindung mit selbsttätig wirkendem Seilkürzer und Seileinstellvorrichtungen nach prEN 12841. | ||||
3.13 |
Mitlaufendes Auffanggerät ist ein Teil des Auffangsystems zur Verbindung zwischen Höhenarbeiter und Sicherungsseil. Es läuft an dem Sicherungsseil entlang, begleitet den Höhenarbeiter ohne manuelle Einstellungen während der Auf- oder Abwärtsbewegung. Beim Versagen des Tragsystems verhindert es selbsttätig den Absturz des Höhenarbeiters. |
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Mitlaufende Auffanggeräte sind z. B. solche an beweglicher Führung nach DIN EN 353-2. | ||||
3.14 |
Auffanggurte sind Teile der persönlichen Schutzausrüstung zum Auffangen des Höhenarbeiters beim Versagen des Tragsystems. |
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3.15 |
Höhenarbeiter sind Personen, die von handbetriebenen Arbeitssitzen aus Arbeiten durchführen. |