1 Anwendungsbereich
1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren.
1.2
Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf
- Vortriebsarbeiten mit bemannten Verfahren und
- die Erneuerung oder Sanierung erdverlegter Ver- und Entsorgungsanlagen in offener Bauweise oder mit unbemannten Verfahren.
Für Personaleinsatz im Rohr sind dort – abhängig von der Vortriebslänge
- Mindestlichtmaße von 80/100/120 cm vorgesehen.
Erneuerung erdverlegter Leitungen in offener Bauweise siehe:
- DGUV Regel "Rohrleitungsbauarbeiten".
Sanierung von Leitungen siehe:
- DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
- DGUV Regel 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
- DGUV Information 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"