Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmerin oder den Unternehmer und sollen ihr bzw. ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Der Begriff "Grabenloses Bauen" im Sinne dieser DGUV Information umfasst alle Arten von Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren. Sie werden eingesetzt, um Ver- und Entsorgungsanlagen unterirdisch zu verlegen.

  Solche Anlagen sind z. B. Rohrleitungen zur Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung, Abwasserkanäle, Kabel für Elektrizität und Telekommunikation, Pipelines für Erdöl oder Erdgas.

Diese DGUV Information beschreibt jedoch nur die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Neubau solcher Anlagen zu beachten sind. Sie gilt nicht für die Sanierung bestehender Anlagen, auch wenn dafür Verfahren des grabenlosen Bauens eingesetzt werden (z. B. Pipe-Eating, Berstlining).