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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-021: Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
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Anhang 6

Störschallpegel von Gleisbaumaschinen

Die in der folgenden Tabelle genannten Störschallpegel von Gleisbaumaschinen beruhen auf Schallpegelmessungen bei Arbeitsbetrieb und können als Orientierung dienen. Bei handgeführten Maschinen wird der Störschallpegel an der Bedienerposition angegeben. Bei Großmaschinen wird der Nahbereichspegel 1 m neben der Maschine in Ohrhöhe der Beschäftigten angegeben.

Vor Ort ist stets eine Wahrnehmbarkeitsprobe durchzuführen. Beim Einsatz der o. g. Maschinen ist für das Signalhören im Gleisoberbau geeigneter Gehörschutz zu tragen (vgl. [18]: Bemerkung „S“).

Maschineneigene Störschallpegel LN [dB(A)] von Gleisbaumaschinen


Bei den Schallquellentypen I, II, III wurde der Störschall 1 m neben der Maschine und 0,8 m sowie 1,6 m über SO des Arbeitsgleises gemessen (Maschine in Betrieb).
Bei Schallquellentyp IV wurde der Störschall am Ohr des Bedieners in Arbeitshaltung gemessen (Maschine in Betrieb).
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte.

Hinweis zur AWS-Projektierung:

Zugfahrten auf einem dritten Gleis müssen mit einem Störschall LN von 100 dB(A) berücksichtigt werden!
Schallquellentyp – Maschinenart Störschallpegel LN [dB(A)]
Schallquellentyp I – kontinuierlich langsam vorrückende Großbaumaschinen
mit maschineneigener Warnanlage:Angabe des Störschalls nicht erforderlich Portalkran siehe Schallquellentyp III
ohne maschineneigene Warnanlage:
Bettungsreinigungsmaschine 110 dB(A)
Planumsverbesserungsmaschine 110 dB(A)
Gleisumbauzug (Portalkran gehört nicht zur Kernmaschine) 110 dB(A)
Bandspeichereinheiten (BSW, MFS) 97 dB(A)
Schallquellentyp II – kontinuierlich langsam vorrückende Maschinen
Stopfmaschine 106 dB(A)
Schallquellentyp III – schnell wandernde Maschinen
Schotterplaniermaschine / Schotterpflug 113 dB(A)
Portalkran (z.B. Portalkran der PVM, Portalkran des Umbauzuges) 96 dB(A)
Zweiwegebagger / GAF / Gleishublader ohne Anbaugeräte, ohne Anbauaggregate 91 dB(A)
Zweiwegebagger mit Anbaugerät:
• Stopfaggregat
• Rüttelplatte
• Schotterbesen

96 dB(A)
98 dB(A)
104 dB(A)
Schallquellentyp IV – Handmaschinen
Handstopfmaschine bzw. Einzelkraftstopfer 108 dB(A)
2 oder 4 Kraftstopfer an einer Schwelle 114 dB(A)
1 ROBEL Schwingstopfer 62.05 (Verbrennungsmotor) 98 dB(A)
2 ROBEL Schwingstopfer 62.05 an einer Schwelle (Verbrennungsmotor) 101 dB(A)
Elektrische Schwingstopfeinheit (bestehend aus 4 Stück) 95 dB(A)
Schraubmaschine 90 dB(A)
Schleifmaschine 105 dB(A)
Schienentrennschleifmaschine 114 dB(A)
2 Schienentrennschleifmaschinen in einem Gleisquerschnitt 114 dB(A)
Winkelschleifer handgeführt 106 dB(A)
Schienenbohrmaschine 100 dB(A)
Schwellenbohrmaschine 107 dB(A)
Tragbare Schlagschraubmaschine 105 dB(A)
Schienenbandsäge 96 dB(A)
Federnagelziehmaschine 86 dB(A)
Clipmaschine 82 dB(A)
Motorkettensäge 108 dB(A)
Freischneider (Vegetationsarbeiten) 108 dB(A)
Baustellenstromerzeuger nach Herstellerangabe

Vor Ort ist stets eine Hörprobe durchzuführen. Beim Einsatz der o.g. Maschinen ist für das Signalhören im Gleisoberbau geeigneter Gehörschutz zu tragen.