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Aufbau- und Verwendungsanleitung |
10.1 | Für Seitenschutz, Randsicherungen, Seitenschutzpfosten und Dachschutzwände muss der Hersteller eine Aufbau- und Verwendungsanleitung zur Verfügung stellen. Diese muss alle für die bestimmungsgemäße Verwendung des Bauteiles oder Systems erforderlichen Angaben, einschließlich der zulässigen Belastungen und der Eigenlasten, enthalten. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung muss an der Verwendungsstelle zur Verfügung stehen. |
10.2 | Abweichend von Abschnitt 10.1 darf bei Seitenschutzpfosten auf die Aufbau- und Verwendungsanleitung verzichtet werden, wenn
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