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Verwendung

11.1 Allgemeines

11.1.1. Seitenschutz, Randsicherung und Dachschutzwände sind entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu verwenden.

11.1.2 Beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden.

11.1.3 Seitenschutz, Seitenschutzpfosten, Randsicherungspfosten, Schutznetze oder Dachschutzwände dürfen nur an ausreichend tragfähigen Teilen baulicher Anlagen angebracht werden. Diese müssen in der Lage sein, die auftretenden Kräfte aufzunehmen und weiterzuleiten.

11.2 Dachschutzwände auf geneigten Flächen
11.2.1 Dachschutzwände dürfen nur auf Flächen mit bis zu 60° Neigung verwendet werden.

11.2.2 Dachschutzwände auf Flächen mit mehr als 45° Neigung sind so aufzubauen, dass die zu sichernden Arbeitsplätze nicht höher als 5,00 m - in der Lotrechten gemessen - oberhalb der Aufstandskante der Dach-schutzwand liegen.

11.2.3 Dachschutzwände müssen die zu sichernden Arbeitsplätze seitlich um mindestens 1,0 m überragen (siehe Bild 7).


Bild 7: Zulässiger Arbeitsbereich bei Dachschutzwänden

11.2.4 Schutzwandhalter müssen in Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 "Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken" eingehängt werden. Bei Verwendung von anderen Befestigungseinrichtungen ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.