2 | Begriffsbestimmungen |
Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt: |
- Seitenschutz ist eine Einrichtung zur Sicherung gegen Absturz von Personen. Er besteht aus Geländer- und Zwischenholm, Bordbrett und Seitenschutzpfosten.
- Seitenschutzpfosten sind Einrichtungen zur Befestigung des Geländer- und Zwischenholmes sowie des Bordbrettes.
- Umwehrungen und Brüstungen sind Bauteile bestehender baulicher Anlagen zur Sicherung gegen Abstürzen von Personen.
- Randsicherungen sind Einrichtungen, die den Absturz von Personen an Decken- und Dachkanten von Flächen mit einem Neigungswinkel £ 20° verhindern. Sie bestehen aus Randsicherungspfosten, Schutznetzen und Seilen.
- Randsicherungspfosten sind Einrichtungen zur Befestigung der Seile und Schutznetze.
- Dachschutzwände sind Einrichtungen zum Auffangen abrutschender Personen auf Flächen mit einer Neigung von > 20° bis £ 60°.
- Dachschutzwandhalter sind Einrichtungen zur Befestigung der Dachschutzwände.