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Brauchbarkeitsnachweis |
4.1 | Für Seitenschutz, der nicht einer Regelausführung nach Abschnitt 6.2 oder Abschnitt 7.2 dieser Information entspricht, und für Dachschutzwände einschließlich deren Halterungen ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich. Er ist zu erbringen durch |
4.2 | Für Umwehrungen und Brüstungen bestehender baulicher Anlagen ist der Brauchbarkeitsnachweis durch den Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen des örtlichen Baurechts zu erbringen. |
Anforderungen des örtlichen Baurechts siehe auch
4.3 | Für Randsicherungen einschließlich deren Halterungen ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich. Er ist zu erbringen durch |