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Anforderungen an Seitenschutz |
6.1 | Allgemeines |
6.1.1 | Der Seitenschutz muss aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett bestehen. |
6.1.2 | Die Oberkante des Seitenschutzes muss mindestens 1 m über der Aufstellfläche liegen. Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf nicht größer als 0,47 m sein (siehe Bild 1). |

Bild 1: | Maße des Seitenschutzes |
6.1.3 | Die Oberkante des Bordbrettes muss mindestens 0,15 m über der Aufstellfläche liegen. Der Abstand vom Bordbrett zur Aufstellfläche und vom Bordbrett zu seitlich anschließenden Konstruktionsteilen darf 20 mm nicht überschreiten. |
6.1.4 | Abweichend von Abschnitt 6.1.1 darf auf das Bordbrett im Seitenschutz verzichtet werden, |
- wenn der Seitenschutz einen Abstand von mehr als 0,30 m von der Absturzkante aufweist
oder
- an Treppenläufen und -absätzen sowie Leiterpodesten, wenn diese ausschließlich als Verkehrswege genutzt werden.
6.1.5 | Abweichend von Abschnitt 6.1.1 darf der Seitenschutz an Ladestellen von betretbaren Lastaufnahmemitteln von Bauaufzügen nur während des Be- und Entladens in der Breite des Lastaufnahmemittels geöffnet werden können. |
6.2 | Regelausführung für Seitenschutz |
6.2.1 | Als Geländer- und Zwischenholm müssen verwendet werden: |
- bei einem Pfostenabstand bis 2,00 m Bretter mit einem Querschnitt
von mindestens 3,0 cm x 15 cm
oder
- bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Bretter mit einem Querschnitt von mindestens 4,0 cm x 20 cm, Stahlrohre nach Abschnitt 5.2.1 mit 48,3 mm Außendurchmesser und mindestens 3,2 mm Wanddicke oder Aluminiumrohre nach Abschnitt 5.2.2 mit 48,3 mm Außendurchmesser und mindestens 4,0 mm Wanddicke.
6.2.2 | Bordbretter müssen mindestens 3,0 cm dick sein. Die Oberkante muss 0,15 m über der Belagfläche liegen. |
6.2.3 | Die Bauteile des Seitenschutzes müssen in eingebautem Zustand gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. |
- die Bauteile formschlüssig mit der Tragkonstruktion verbunden sind (siehe Bild 2)
- ihre Teile entgegen der möglichen Kraftrichtung um mindestens 150 mm bewegt werden müssen, ehe sie ihre Führung verlieren (siehe Bild 2)
oder
- der Einbau entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers erfolgt.
Gegen unbeabsichtigtes Lösen sind Seitenschutzteile z.B. gesichert, wenn

Bild 2: | Beispiel für einen Seitenschutz vor einer Wandöffnung |