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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-026: Transportbühnen bei Bauarbeiten
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

1 Anwendungsbereich

Diese BG-Information findet Anwendung auf die Auswahl und den Einsatz von Transportbühnen, die so eingerichtet sind, dass sie nicht nur an durch die Steuerung festgelegten, sondern an beliebigen Stellen angehalten werden können und im vorübergehenden Einsatz zum Materialtransport, als höhenveränderlicher Arbeitsplatz und zum Transport von Personen zu Arbeitsstellen dienen.