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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-026: Transportbühnen bei Bauarbeiten
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3 Allgemeine Anforderungen

Für Transportbühnen gibt es zur Zeit keine harmonisierte Europäische Norm. Anforderungen für die Konzipierung, den Bau und die Inbetriebnahme von Transportbühnen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gerätesicherheitsgesetz sowie aus der 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz - Maschinenverordnung. Die Europäische Norm DIN EN 1495 für Bau und Ausrüstung von mastgeführten Kletterbühnen, zur Verwendung als höhenveränderlicher Arbeitsplatz mit nur einer einzigen Zugangsstelle, enthält vergleichbare, zum Teil auf Transportbühnen anwendbare Regelungen. Festlegungen über die Benutzung von Transportbühnen enthalten insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung.

Bestehende nationale Normen und technische Spezifikationen, die für die sachgerechte Umsetzung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang l der Maschinenrichtlinie 98/37/EG als wichtig oder hilfreich erachtet werden, sind im Anhang 2 dieser BG-Information aufgeführt.