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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung
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Anhang 1

Anforderungen an die Fachkunde

Die Fachkunde für nicht gezielte Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung umfasst nach TRBA 200 "Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung" folgende Komponenten:

Eine fachkundige Person für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen ist, wer über eine branchentypische Ausbildung oder eine mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Schimmelpilzsanierungsmaßnahmen sowie über Kompetenz im Arbeitsschutz verfügt.

Als Kompetenz im Arbeitsschutz gelten die Kenntnisse und Fähigkeiten, Gefährdungen in Abhängigkeit von den durchgeführten Tätigkeiten und vorhandenen Biostoffen zu beurteilen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und sachgerecht und regelkonform anzuwenden.

Diese Kompetenz kann beispielsweise durch die Teilnahme an Seminaren mit folgenden Lehrinhalten erworben werden. Weiterbildungslehrgänge zum Erwerb der Arbeitsschutzkenntnisse sollten mindestens 16 Lehreinheiten (à 45 Minuten) umfassen und mit einer Erfolgskontrolle abschließen.