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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-031: Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot
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Anhang 4

Hygiene- und Hautschutzplan

Was Wann Womit Wie Wer
Hautschutz Vor der Arbeit, nach jeder Hautreinigung Hautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztlicher Empfehlung Hände und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassen Jeder
Hautreinigung nach Verschmut-zung, vor den Mahlzeiten,
nach Arbeits-abschnitten
Wasser,
pH-neutrale, hautschonende Seife
Hände waschen, abtrocknen,
mit Einmal- handtüchern
Jeder
Hautpflege nach jeder Arbeitsschicht Hautcreme aus Tube oder Spender gemäß betriebsärztliche Empfehlung Hände
und Finger sorgfältig eincremen und einziehen lassen
Jeder
Reinigung der wiederverwend-baren Arbeits-kleidung 1 bis 2 mal wöchentlich
oder nach Kontamination
Waschmaschine bei 60 - 95°, übliches Waschmittel Nassverfahren Fa. XY
Atemschutzmaske desinfizieren
(gemäß Hersteller-angaben)
täglich, bei Gebrauch z.B. aldehydisches Flächen-desinfektionsmittel, 70 - 80 %iger Alkohol Flächen-desinfektion, nicht abtrocknen, einwirken lassen Herr/Frau XY
Hygienische Hand- und Haut- desinfektion nach direktem Kontakt mit Taubenkot z.B. alkoholisches Hände- desinfektionsmittel (gemäß VAH-Liste) Nach Haut-reinigung ca. 3 ml auf trockener Haut verreiben und ca. 30 sec. einwirken lassen, nicht abtrocknen Jeder



VAH: Verband für angewandte Hygiene e. V.