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BETRIEBSANWEISUNG (gem. § 12
BioStoffV, § 20 (1) GefStoffV Bauarbeiten auf der Hausmülldeponie XY |
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ARBEITS-
BEREICH: |
Bauarbeiten am
Oberflächenbereich des Deponiekörpers, Erstellung von
Drainagegräben |
DATUM: |
TÄTIGKEITEN: |
Händische
Arbeiten, Führen von Erdbaumaschinen, Vermessungs- und
Überwachungstätigkeiten |
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GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT |
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Biologische
Arbeitsstoffe: Pilze, Viren, Bakterien, Endoparasiten sowie
Endotoxine im Abfall, Staub und Sickerwasser |
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Gefahrstoffe
im Deponiegas: Hauptkomponenten: Schwefelwasserstoff
(H2S), Methan (CH4), Kohlendioxid
(CO2), Spurenstoffe: [sind vom Unternehmer gemäß den
Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.] im
Sickerwasser: [sind vom Unternehmer gemäß den
Analysenergebnissen des Auftraggebers zu
ergänzen.] staubgebunden: [sind vom Unternehmer gemäß
den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.] |
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Gesundheitsgefahren:
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Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe
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Allergische und toxische Wirkung durch biologische
Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe
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Brand- und Explosionsgefahr
-
Sauerstoffmangel
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[weitere Gesundheitsgefahren sind vom Unternehmer gemäß
Gefahrenanalyse zu ergänzen] |
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Aufnahmepfade:
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Atemluft (Biologische Arbeitsstoffe, Stäube, Dämpfe,
Gase)
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Haut (besonders bei Sickerwasserkontakt sowie bei Riss-
und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut)
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Mund |
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Allg.
Hinweis: staubgebundene Gefahrstoffe und Krankheitserreger können
durch verschmutzte Gegenstände oder Kleidung in Sozialräume und
Fahrerkabinen von Baumaschinen verschleppt werden. |
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SCHUTZMASSNAHMEN / VERHALTENSREGELN |
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TECHNISCHE
SCHUTZMASSNAHMEN
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Es dürfen nur Erdbaumaschinen mit einer
funktionstüchtigen
eingesetzt werden. [Der Anlagentyp ist vom
Unternehmer auszuwählen]
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Vor Betreten der Gräben und bei Alarm ist die
Bewetterungsanlage einzusetzen.
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In Baugruben und Gräben ist ein Böschungswinkel von max.
45° einzuhalten
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Das Aushubmaterial darf nicht neben Baugruben und Gräben
gelagert werden, sondern ist sofort auf die ausgewiesene Fläche zu
verbringen und einzubauen. |
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ORGANISATORISCHE
SCHUTZMASSNAHMEN
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Erdbaumaschinen sind auf der bei der
Schwarz/Weiß-Anlage eingerichteten Fläche abzustellen. Sie dürfen nur
dort betreten und verlassen werden. Zur Verständigung mit den im Bereich
der Erdbaumaschinen tätigen Personen oder zum Einweisen von Fahrzeugen
ist das bereitgestellte Funkgerät zu benutzen. Die Fahrerkabine ist
arbeitstäglich mit ... [vom Unternehmer zu ergänzen] zu reinigen
und 1x wöchentlich feucht zu wischen.
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Alleinarbeit ist untersagt.
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Rauchen, Essen und Trinken ist nur im Weißbereich
gestattet.
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Die Arbeitsbereiche sind mit bereitgestellten
Messgeräten [vom Unternehmer zu konkretisieren] kontinuierlich im
Hinblick auf Explosionsgefahr, Sauerstoffmangel, Schwefelwasserstoff und
Kohlendioxid zu überwachen.
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Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist
in der Kabine jeder Erdbaumaschine vorzuhalten.
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Hautschutzcreme XY [vom Unternehmer zu ergänzen]
ist vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe und nach Reinigung der Hände
(siehe Hautschutzplan) anzuwenden.
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Im Schwarzbereich eingesetzte Geräte sind vor Verbringen
in den Weißbereich zu reinigen.
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Fahrzeuge dürfen den Schwarzbereich nur mit gereinigten
Reifen verlassen.
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Benutzung der S/W-Anlage:
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Vor Betreten der S/W-Anlage Stiefelwaschanlage
benutzen und Stiefel im Stiefelwechselbereich lagern.
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Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht
reinigen, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und in die
bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen.
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Nach Beendigung der Arbeit: duschen,
Hautpflegemittel benutzen, Kleidung wechseln.
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Umgang mit Atemschutzgeräten:
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Im Arbeitsbereich: bei Nichtgebrauch in täglich
zu reinigende Behälter ablegen.
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In den Pausen: in der Schwarz-Weißanlage auf
gekennzeichneter Fläche ablegen.
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Nach Arbeitsende: dem Gerätewart zur Reinigung
und Wartung übergeben..
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Notfallausweis ständig, auch in der Freizeit, mit
sich führen.
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Löschmittel [vom Unternehmer zu
konkretisieren] sind zur Brandbekämpfung in unmittelbarer Nähe der
Arbeitsbereiche vorzuhalten (Brandschutzplan beachten). |
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PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG Im gesamten Bereich ist folgende
Schutzausrüstung zu tragen:
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Grundausrüstung [vom Unternehmer zu
konkretisieren]:
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Bei möglichem Kontakt mit Sickerwasser [vom
Unternehmer zu konkretisieren]:
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Atemschutz:
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In der Kabine von Erdbaumaschinen ist
Fluchtgerät ABEKP3 vorzuhalten.
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Bei Arbeiten an der Oberfläche Atemschutz
(ABEKP3) vorhalten und nach Anweisung tragen.
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Bei Arbeiten in Gräben (nach Bewetterung und
Freimessung) Atemschutz [vom Unternehmer zu konkretisieren]
tragen.
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Bei Arbeiten unter Atemschutz sind Tragezeitbegrenzung
und Pausenregelungen zu beachten. Wechselintervalle [vom
Unternehmer einzutragen]. |
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VERHALTEN IM GEFAHRFALL |
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Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z. B.
Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern, Entwicklung
von Rauch oder Dämpfen) ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen und
der verantwortliche Bauleiter [Name...] zu informieren.
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Bei Alarmmeldung des Gaswarngerätes
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sind die Arbeiten sofort einzustellen, der
Gefahrenbereich ist zu verlassen,
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sind alle Personen vor der Gefahr zu warnen,
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dürfen die Arbeiten erst nach Freimessung (s. o.)
fortgesetzt werden.
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Bei Brand sind unverzüglich die Maßnahmen der
Brandbekämpfung gemäß Brandschutzplan einzuleiten. Die örtliche
Leitstelle der Feuerwehr [Tel.-Nr.:....] ist zu
informieren. |
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ERSTE HILFE |
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Auf der Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer
ständig anwesend zu sein.
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Bereits bei Auftreten von Unwohlsein, Schwindel oder
Erbrechen ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu
konsultieren.
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Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit [...] zu
spülen
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Bei Bergung der Verletzten ist auf die eigene Sicherheit
zu achten.
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Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für
Frischluftzufuhr zu sorgen.
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Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den
Rettungssanitätern mitzuteilen, der Notfallausweis ist den
Rettungssanitätern auszuhändigen.
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Die Telefonnummer der Rettungsleitstelle lautet:
[...]
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Alle Verletzungen sind im Verbandbuch
einzutragen |
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ENTSORGUNG |
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Verwendete
Filter aus den Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung
(Schutzanzüge und -handschuhe) sind in die gekennzeichneten Sammelbehälter
vor der Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen. |
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