Anhang 4

  BETRIEBSANWEISUNG
(gem. § 12 BioStoffV, § 20 (1) GefStoffV
Bauarbeiten auf der Hausmülldeponie XY
 
ARBEITS-
BEREICH:
Bauarbeiten am Oberflächenbereich des Deponiekörpers, Erstellung von Drainagegräben DATUM:
TÄTIGKEITEN:
Händische Arbeiten, Führen von Erdbaumaschinen, Vermessungs- und Überwachungstätigkeiten  
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
  Biologische Arbeitsstoffe:
Pilze, Viren, Bakterien, Endoparasiten sowie Endotoxine im Abfall, Staub und Sickerwasser
 
Gefahrstoffe im Deponiegas:
Hauptkomponenten: Schwefelwasserstoff (H2S),
Methan (CH4),
Kohlendioxid (CO2),
Spurenstoffe: [sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.]
im Sickerwasser:
[sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.]
staubgebunden:
[sind vom Unternehmer gemäß den Analysenergebnissen des Auftraggebers zu ergänzen.]
Gesundheitsgefahren:
  • Infektionsgefahr durch biologische Arbeitsstoffe
  • Allergische und toxische Wirkung durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Sauerstoffmangel
  • [weitere Gesundheitsgefahren sind vom Unternehmer gemäß Gefahrenanalyse zu ergänzen]
 
Aufnahmepfade:
  • Atemluft (Biologische Arbeitsstoffe, Stäube, Dämpfe, Gase)
  • Haut (besonders bei Sickerwasserkontakt sowie bei Riss- und Schnittverletzungen oder vorgeschädigter Haut)
  • Mund
 
  Allg. Hinweis:
staubgebundene Gefahrstoffe und Krankheitserreger können durch verschmutzte Gegenstände oder Kleidung in Sozialräume und Fahrerkabinen von Baumaschinen verschleppt werden.
 
SCHUTZMASSNAHMEN / VERHALTENSREGELN
  TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
  • Es dürfen nur Erdbaumaschinen mit einer funktionstüchtigen
    • Atemdruckluftanlage
    • Filteranlage (Filter ABEKP3, Wechselintervalle beachten!)
    eingesetzt werden. [Der Anlagentyp ist vom Unternehmer auszuwählen]
  • Vor Betreten der Gräben und bei Alarm ist die Bewetterungsanlage einzusetzen.
  • In Baugruben und Gräben ist ein Böschungswinkel von max. 45° einzuhalten
  • Das Aushubmaterial darf nicht neben Baugruben und Gräben gelagert werden, sondern ist sofort auf die ausgewiesene Fläche zu verbringen und einzubauen.
  ORGANISATORISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
  • Erdbaumaschinen sind auf der bei der Schwarz/Weiß-Anlage eingerichteten Fläche abzustellen. Sie dürfen nur dort betreten und verlassen werden. Zur Verständigung mit den im Bereich der Erdbaumaschinen tätigen Personen oder zum Einweisen von Fahrzeugen ist das bereitgestellte Funkgerät zu benutzen. Die Fahrerkabine ist arbeitstäglich mit ... [vom Unternehmer zu ergänzen] zu reinigen und 1x wöchentlich feucht zu wischen.
  • Alleinarbeit ist untersagt.
  • Rauchen, Essen und Trinken ist nur im Weißbereich gestattet.
  • Die Arbeitsbereiche sind mit bereitgestellten Messgeräten [vom Unternehmer zu konkretisieren] kontinuierlich im Hinblick auf Explosionsgefahr, Sauerstoffmangel, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid zu überwachen.
  • Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche ist in der Kabine jeder Erdbaumaschine vorzuhalten.
  • Hautschutzcreme XY [vom Unternehmer zu ergänzen] ist vor dem Anziehen der Schutzhandschuhe und nach Reinigung der Hände (siehe Hautschutzplan) anzuwenden.
  • Im Schwarzbereich eingesetzte Geräte sind vor Verbringen in den Weißbereich zu reinigen.
  • Fahrzeuge dürfen den Schwarzbereich nur mit gereinigten Reifen verlassen.
  • Benutzung der S/W-Anlage:
    • Vor Betreten der S/W-Anlage Stiefelwaschanlage benutzen und Stiefel im Stiefelwechselbereich lagern.
    • Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht reinigen, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen.
    • Nach Beendigung der Arbeit: duschen, Hautpflegemittel benutzen, Kleidung wechseln.
  • Umgang mit Atemschutzgeräten:
    • Im Arbeitsbereich: bei Nichtgebrauch in täglich zu reinigende Behälter ablegen.
    • In den Pausen: in der Schwarz-Weißanlage auf gekennzeichneter Fläche ablegen.
    • Nach Arbeitsende: dem Gerätewart zur Reinigung und Wartung übergeben..
  • Notfallausweis ständig, auch in der Freizeit, mit sich führen.
  • Löschmittel [vom Unternehmer zu konkretisieren] sind zur Brandbekämpfung in unmittelbarer Nähe der Arbeitsbereiche vorzuhalten (Brandschutzplan beachten).
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Im gesamten Bereich ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
  • Grundausrüstung [vom Unternehmer zu konkretisieren]:
    • Schutzstiefel S5
    • Nitrilgetränkte [...] Schutzhandschuhe
    • [...] Einwegschutzanzüge (gilt nicht für Fahrer von Erdbaumaschinen und Fahrzeugen mit Anlagen zur Atemluftversorgung)
  • Bei möglichem Kontakt mit Sickerwasser [vom Unternehmer zu konkretisieren]:
    • beschichteter [...] Chemikalienschutzanzug
    • [...] Chemikalienschutzhandschuhe mit Stulpen
  • Atemschutz:
    • In der Kabine von Erdbaumaschinen ist Fluchtgerät ABEKP3 vorzuhalten.
    • Bei Arbeiten an der Oberfläche Atemschutz (ABEKP3) vorhalten und nach Anweisung tragen.
    • Bei Arbeiten in Gräben (nach Bewetterung und Freimessung) Atemschutz [vom Unternehmer zu konkretisieren] tragen.
    • Bei Arbeiten unter Atemschutz sind Tragezeitbegrenzung und Pausenregelungen zu beachten. Wechselintervalle [vom Unternehmer einzutragen].
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
 
  • Beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten (z. B. Auftreten unbekannter Gerüche, Auffinden von Fremdkörpern, Entwicklung von Rauch oder Dämpfen) ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen und der verantwortliche Bauleiter [Name...] zu informieren.
  • Bei Alarmmeldung des Gaswarngerätes
    • sind die Arbeiten sofort einzustellen, der Gefahrenbereich ist zu verlassen,
    • sind alle Personen vor der Gefahr zu warnen,
    • dürfen die Arbeiten erst nach Freimessung (s. o.) fortgesetzt werden.
  • Bei Brand sind unverzüglich die Maßnahmen der Brandbekämpfung gemäß Brandschutzplan einzuleiten. Die örtliche Leitstelle der Feuerwehr [Tel.-Nr.:....] ist zu informieren.
 
ERSTE HILFE
  • Auf der Baustelle hat ein ausgebildeter Ersthelfer ständig anwesend zu sein.
  • Bereits bei Auftreten von Unwohlsein, Schwindel oder Erbrechen ist der Vorgesetzte zu informieren und der Arzt zu konsultieren.
  • Bei Spritzern ins Auge ist dieses mit [...] zu spülen
  • Bei Bergung der Verletzten ist auf die eigene Sicherheit zu achten.
  • Bei Lagerung und Transport des Verletzten ist für Frischluftzufuhr zu sorgen.
  • Bei Verletzungen mit Kontamination ist dies den Rettungssanitätern mitzuteilen, der Notfallausweis ist den Rettungssanitätern auszuhändigen.
  • Die Telefonnummer der Rettungsleitstelle lautet: [...]
  • Alle Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen
 
ENTSORGUNG
Verwendete Filter aus den Atemschutzgeräten, Einwegschutzkleidung (Schutzanzüge und -handschuhe) sind in die gekennzeichneten Sammelbehälter vor der Schwarz-/Weißanlage zu entsorgen.