Vorbemerkungen

 

Diese Handlungsanleitung dient als Hilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen auf Deponien sowie zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV). Diese Vorschrift enthält Mindestvorschriften, mit denen das erforderliche Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht werden kann. Danach ist der Unternehmer insbesondere verpflichtet, die Gefährdungen, die von biologischen Arbeitsstoffen ausgehen können, zu ermitteln und zu beurteilen. Darin sind Gefährdungen durch allergisierende und toxische Substanzen der biologischen Arbeitsstoffe einzubeziehen.

Aufgrund des Gefährdungspotenzials sind in vielen Fällen weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen, als dies rein aufgrund der biologischen Gefährdung erforderlich wäre. Zur vollständigen Gefährdungsbeurteilung entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes sind diese Gefährdungen ebenfalls zu berücksichtigen.

Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.