4 |
Betrieb |
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Wer ein Unternehmen führt, hat vor der Ausführung der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 des ArbSchG zu erstellen und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. Technische Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vorzuziehen. |
4.1 |
Einsatz leitende Personen für Mischgas |
Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat für jeden Taucheinsatz mit Mischgas-Tauchgeräten eine Einsatz leitende Person schriftlich zu bestellen. Die Einsatz leitende Person ist für den Einsatz verantwortlich und darf an den von ihr geleiteten Tauchgängen nicht selbst teilnehmen. Es ist ebenfalls ein Stellvertreter oder Stellvertreterin der Einsatz leitenden Person schriftlich zu benennen. Die Einsatz leitende Person führt mit der Tauchgruppe Taucharbeiten durch. Sie ist gegenüber allen Personen der Tauchgruppe weisungsbefugt. Die Einsatz leitende Person muss die Einsatzbedingungen beurteilen, den sicheren Ablauf des Taucheinsatzes überwachen und die bei Unfällen und Störungen erforderlichen Maßnahmen treffen können. Die Einsatz leitende Person muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Einsatz leitende Person ist verantwortlich insbesondere für
Die Einsatz leitende Person hält sich ständig unmittelbar an der Tauchstelle auf und steht im direkten Kontakt mit der Tauchergruppe. Die Einsatz leitende Person kann nicht als Reservetaucher bzw. Reservetaucherin eingesetzt werden. |
4.2 |
Qualifikation des Mischgas-Tauchers bzw. der Mischgas-Taucherin |
Als Tauchpersonal für das Mischgas-Tauchen dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, die
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4.3 |
Sauerstoffgrenzwerte |
Bei der Verwendung von Mischgasen sind folgende Sauerstoff-Werte einzuhalten:
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4.4 |
Umbilical |
Bei Einsätzen aus einer UW-Basis darf das Umbilical nicht länger als 30 m sein. |
4.5 |
Dekompressionstabellen |
Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat bei Einsätzen mit Mischgas die vorgesehene Dekompressionstabelle vor dem Einsatz von einer sachverständigen Stelle prüfen zu lassen. Für Nitrox-Tauchgänge kann die im Anhang 2 abgedruckte Korrektur-Tabelle verwendet werden. Die Dekompressionstabellen müssen Angaben über Mindestwartezeiten für Wiederholungstauchgänge (Wiederholungsintervall) enthalten. |