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Grundsätze Verwendung von Mischgas

6.1

Sichere Einsatzbedingung

 
  • Bei Einhaltung der angeführten Grenzwerte und angegebenen Tauchprofile der Tabellen sollte das Tauchen mit Mischgas sicher sein. Trotzdem kann es zu Unvorhersehbarkeiten kommen, die eine Dekompressionskrankheit verursachen.
  • Sollten Symptome einer Dekompressionskrankheit beim Tauchpersonal auftreten, muss ein Rettungskonzept vorliegen. Dies beinhaltet die Rettung aus dem Wasser, Versorgung mit medizinischem Sauerstoff (z. B. Wenoll-System), Behandlung in einer Taucherdruckkammer (siehe DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten") mit der Tabelle 6 oder 7 der US Navy oxygen treatment. Der im Rettungskonzept festgelegte Arzt oder die Ärztin mit einer Qualifikation für Tauch- und Hyperbarmedizin muss informiert werden und leitet weitere Schritte ein. Nach einem Notfall ist vor dem nächsten Tauchgang eine Freigabe durch das ärztliche Personal erforderlich.
  • Sollte die gewünschte Tauchtiefe, Tauchzeit oder Sauerstoffpartialdruckwert in den Tabellen nicht zu finden sein, muss der nächst naheliegende Wert, der eine größere Sicherheit für das Tauchpersonal gewährleistet, verwendet werden.
  • Die Taucher oder Taucherinnen sollen in 24 Stunden nicht mehr als 8 Stunden einem Überdruck ausgesetzt sein.

6.2

Wiederholungstauchgänge

 

Wiederholungstauchgänge können nur ausgeführt werden, wenn dies die Tauchtabelle hergibt und das Wiederholungsintervall berücksichtigt wird. Es wird empfohlen, nach einem Wiederholungstauchgang regelmäßig ein Wiederholungsintervall von 12 Stunden einzuhalten. Sind laut Tabelle mehrere Wiederholungstauchgänge möglich, kann dies das Auftreten von Dekompressionskrankheit erhöhen. Umgekehrt verringert sich dies proportional mit einem längeren Wiederholungsintervall. Es ist darauf zu achten, dass die Grenzwerte die Gesamttauchzeit pro Tag und der Sauerstofftoxizität nicht überschritten wird. Es sind maximal 2 Wiederholungstauchgänge möglich. Es ist wichtig, den Druck während der Stopps so gleichmäßig wie möglich zu halten. Die zulässige Abweichung hängt vom Wellengang ab und darf nicht mehr als +/– 0,5 Meter sein.

6.3

Aufstiegsgeschwindigkeit

 
  • Die maximal zulässige Aufstiegsgeschwindigkeit beträgt 10 Meter pro Minute. Die Aufstiegszeit ist nicht in die Stoppzeit einzubeziehen. Sollte die maximale Geschwindigkeit überschritten werden, muss die verbleibende Zeit zur Stoppzeit addiert werden.
  • Die Aufstiegsgeschwindigkeit zum ersten Stopp darf nicht weniger als 5 Meter pro Minute betragen. Sollte der Aufstieg langsamer sein, muss die Überschreitung der Aufstiegszeit zur Tauchzeit addiert werden. Die Aufstiegszeit zwischen aufeinanderfolgenden Stopps mit einer Tiefe von mehr als 6 Metern darf 1 Minute nicht überschreiten.
  • Die Aufstiegsgeschwindigkeit aus Tiefen von weniger als oder gleich 6 Metern sollte langsamer erfolgen.

6.4

Tauchbedingungen

 
  • Bei schwierigen Bedingungen wie raue See, Strömung, niedrigen Temperaturen ist durch die Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Tauchtabellen geeignet sind.
  • Des Weiteren sollte zur Vermeidung von Dekompressionskrankheiten vorab geprüft werden, ob eine Tauchglocke (Bell-Diving-System/z. B. TUP) das Risiko minimiert. Sollte dies der Fall sein, ist eine solche einzusetzen.