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Anwendungsbereich |
Diese DGUV Information findet Anwendung auf Taucharbeiten in kontaminiertem Wasser. Sie ergänzen die in der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" enthaltenen Regelungen um die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der Gefährdung durch eine Kontamination des Wassers ergeben. Vor jedem Taucheinsatz ist zu prüfen, ob eine Kontamination vorliegt.
Bei Arbeiten in den nachstehend aufgeführten Anlagen ist in der Regel mit einer Kontamination des Wassers zu rechnen:
Im Zweifelsfall ist immer eine vorherige Erkundung erforderlich. |