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Anwendungsbereich

  Diese DGUV Information findet Anwendung auf Taucharbeiten in kontaminiertem Wasser. Sie ergänzen die in der DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" enthaltenen Regelungen um die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der Gefährdung durch eine Kontamination des Wassers ergeben. Vor jedem Taucheinsatz ist zu prüfen, ob eine Kontamination vorliegt.

Bei Arbeiten in den nachstehend aufgeführten Anlagen ist in der Regel mit einer Kontamination des Wassers zu rechnen:

  • Abwassertechnische Anlagen (Abwasserableitung und -behandlung),
  • Deponiebereiche und -anlagen,
  • Sammelbecken für Abwasser von Industrieanlagen,
  • kerntechnische Anlagen,
  • industriell oder sonstig belastete Gewässern,
  • Erkundung und Bergung von Behältern bzw. Schiffen.

Im Zweifelsfall ist immer eine vorherige Erkundung erforderlich.