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Um die Kontamination des Tauchers oder der Taucherin zu verhindern, muss der zu verwendende Tauchanzug einen direkten oder indirekten Kontakt der Haut mit dem kontaminierten Medium verhindern (z. B. Tragen eines Trockentauchanzugs nach DIN EN 14225-2). Das Material des Tauchanzugs – einschließlich Handschuhe, Füßlinge, Helm, Einlass- und Auslassventils des Tauchanzugs – muss gegen die auftretende Kontamination ausreichend beständig sein und zusätzlich eine ausreichende Barriere gegen Penetration und Permeation durch die Kontamination sein. Gegebenenfalls ist der Widerstand des Materials des Tauchanzugs gegen Penetration (Durchdringung durch Löcher, Nähte) und Permeation (Durchtritt auf molekularer Ebene) durch die vorhandene Kontamination durch eine Prüfung des Anzugmaterials gemäß DIN EN ISO 6530:2005-05 bzw. DIN EN ISO 6529:2003-01 (Bestimmung der Durchbruchszeit) nachzuweisen. Liegen keine Daten zum Permeationsverhalten des Tauchanzugsystems gegen die vorhandenen Kontaminationen vor, sollte unter Einbeziehung des Herstellers geprüft werden, ob sich die im Wasser vorhandenen Gefahrstoffe im Material des Tauchanzugsystems anreichern können und dadurch eine Gefährdung für den Taucher oder die Taucherin bestehen könnte. Die Verbindung der Handschuhe mit dem Tauchanzug muss gegen den Zutritt des kontaminierten Wassers dicht sein. Dies ist gegeben, wenn die Handschuhe z. B. angeschweißt, angeklebt oder mit doppelten O-Ringen am Tauchanzug befestigt sind. Die Auslassventile des Tauchanzuges müssen in allen Tauchlagen den Eintritt von dem kontaminierten Wasser sicher verhindern.
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