Anhang 1
Dachdecker-Auflegeleitern
Dachdecker-Auflegeleitern sind für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen gemäß
Betriebssicherheitsverordnung z. B. geeignet, wenn:
- Holz als Werkstoff für Dachdecker-Auflegeleitern die Gütebedingungen nach DIN 68362
"Holz für Leitern und Tritte; Gütebedingungen" erfüllt. Die Holzarten sind freigestellt,
- Dachdecker-Auflegeleitern für eine Mannlast von 1,5 kN bemessen sind. Für Holzsprossen
genügt ein ungeschwächter Querschnitt von 20 x 40 mm, wenn der lichte Abstand der
Holme nicht mehr als 250 mm beträgt,
- Der lichte Abstand zwischen den Leiterholmen mindestens 190 mm beträgt.
Beträgt der Abstand weniger als 250 mm, müssen die Leitersprossen in ihrer Mitte eine
Auftrittbreite von mindestens 38 mm – gemessen zwischen Oberfläche Holm und Oberkante
Sprosse, senkrecht zur Leiterauflagefläche – ermöglichen, z. B. durch Aufwölbung
der Sprossen,
- Die Leiterlänge in der Regel 3,00 m beträgt. Leiterabschnitte über 5,00 m Länge sind unzulässig.
Leiterabschnitte dürfen durch geeignete Verbindungsmittel (z. B. Steckvorrichtungen,
Knickgelenke) zu größeren Längen verbunden werden,
- Der Sprossenabstand 280 mm ± 20 mm beträgt (von Achse zu Achse gemessen),
- Die ausreichende Bemessung der Verbindung zwischen Sprosse und Holm durch Versuche
nachgewiesen werden kann. In keinem von mindestens 5 Versuchen darf die Sicherheit
der Verbindung gegen Abscheren niedriger als 2,7 gegenüber der Bemessungslast
von 1,5 kN liegen,
- Für Holzleitern als Schutzüberzüge nur durchscheinende Anstriche verwendet sind.