Anhang 2
Dachdeckerstühle
Dachdeckerstühle sind für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
z. B. geeignet, wenn sie z. B. die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Holz als Werkstoff für Dachdeckerstühle die Gütebedingungen nach DIN 68362 "Holz für
Leitern und Tritte; Gütebedingungen" erfüllt. Die Holzarten sind freigestellt,
- Dachdeckerstühle für eine Einzellast von 1,5 kN an ungünstigster Stelle bemessen sind,
- An Dachdeckerstühlen Verstelleinrichtungen zur Anpassung an unterschiedliche Dachneigungen
vorhanden sind, die gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden können,
- Der Belagträger am äußeren Ende eine mindestens 60 mm hohe Aufkantung oder Ähnliches
aufweist, die ein Abgleiten der Belagbohlen verhindert,
- An Dachdeckerstühlen keine Geländerpfosten für Seitenschutz wegen der durch sie entstehenden
Kippgefahren angebracht werden können.