Diese Information ist die Zusammenfassung der überarbeiteten bisherigen DGUV Regel 101-015 "Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau" und der DGUV Information 201-019 "Turm- und Schornsteinbauarbeiten". Die Inhalte der Regel und Information wurden in dieser DGUV Information 201-055 entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.
Diese Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Arbeitsstättenregeln (ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.