2 Planung

Soweit die bauliche Situation (z. B. Brüstung, Geländer) keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind Anschlageinrichtungen nach folgenden Grundsätzen zu planen.

2.1 Allgemeines

Kollektive Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer, Attika, Brüstung, Durchsturzgitter) haben absoluten Vorrang gegenüber dem Anseilschutz.

Es ist zu vermeiden, in die Situation eines Absturzes zu geraten. Daher sind Rückhaltesysteme zu bevorzugen. Bei Bereichen mit Auffangfunktion ist der freie Fall auf ein Minimum zu begrenzen!

Bei einem Sturz in ein Auffangsystem sind Verletzungen nicht auszuschließen und können lebensbedrohend sein.

Bei Auffangsystemen sind folgende Gefährdungen zu berücksichtigen:

Der Abstand der Anschlageinrichtung von 2,50m zur Absturzkante wird gewählt, um den Bereich der weiterhin bestehenden Absturzgefahren in den Ecken so gering wie möglich zu halten.

Um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen ist in schneereichen Gebieten der Abstand zwischen Absturzkante und Anschlageinrichtung größer zu wählen.

Zur Minimierung der Bereiche mit Absturzgefahr werden bei mehr als 2,5 m Abstand der Anschlageinrichtung zu den Absturzkanten zusätzliche Einzelanschlagpunkte angeordnet.

Bei geneigten Dachflächen muss durch geeignete Schneefänge das Abrutschen von Dachlawinen (Eis/Schnee) verhindert werden um die Sicherungssysteme nicht zu überlasten.

 

Orange Zone = Bereich mit Rückhaltesystem.
Ist wegen des geringen Absturzrisikos zu bevorzugen

Rote Zone = Bereich mit Auffangsystem.
Muss aufgrund des Absturzrisikos möglichst klein gehalten werden!

Nicht die Anzahl der Anschlageinrichtungen, sondern die richtige Auswahl und Positionierung ist für die Sicherheit entscheidend!

In der Praxis sollen Seilsysteme den Einzelanschlagpunkten vor-gezogen werden.

Die oben angegebene Dachlänge von 35 m dient als Beispiel für den Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Anordnung und Kombination von Anschlageinrichtungen (siehe Abschnitt 2.2).

Rote Zone: 85,04 m2

 

2.2 Empfohlene Ausführung für Flachdächer und flachgeneigte Dächer

Rote Zone: 5,36 m2

Rote Zone: 6,84 m2

Rote Zone: 20,60 m2

 

2.3 Empfohlene Ausführung für Steildächer

Dächer mit Dacheindeckungen, die bei den zu erwartenden Arbeitsbedingungen eine ausreichende Sicherheit gegen Ausrutschen bieten.

Satteldach mit Sicherheitsdachhaken geprüft nach DIN EN 517 für die zu erwartenden Belastungsrichtungen

Pultdach mit Sicherheitsdachhaken

Achtung Absturzkante – oberer Pultdachabschluss

Körperhaltevorrichtung mit horizontaler Führung in Kombination mit Sicherheitsdachhaken.Am Zugang zur Dachfläche ist im Abstand von maximal 60 cm ein geeigneter Anschlagpunkt zu schaffen.

Bei nicht durchbruchsicheren Dächern sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch anzuordnen.
Dächer mit Dacheindeckungen die bei den zu erwartenden Arbeitsbedingungen keine ausreichende Sicherheit gegen Ausrutschen bieten. Hier ist der Einsatz von Dachauflegeleitern erforderlich.

Wir empfehlen deshalb die Montage von Sicherungsdachhaken im maximalen Rastermaß von horizontal 3,50 m und vertikal 5,00 m.

Satteldach mit Sicherheitsdachhaken

Körperhaltevorrichtung mit horizontaler Führung in Kombination mit Sicherheitsdachhaken

In schneearmen Gebieten oder bei Dächern mit Aufbauten (wie z. B. Kamine, Antennen, Lüftungsrohre …):

Horizontale Anschlageinrichtung entlang der Traufe in Kombination mit Sicherheitsdachhaken (für regelmäßige Wartung und Schneeräumung entlang der Traufe)

In schneereichen Gebieten oder bei Dächern ohne Aufbauten:

Horizontale Anschlageinrichtung entlang des Firstes in Kombination mit Sicherheitsdachhaken (für regelmäßige Wartung und Schneeräumung entlang der gesamten Dachfläche)

Achtung:Hier besteht die Gefahr, dass die Anschlageinrichtung durch abrutschende Dachlawinen überlastet und beschädigt wird. Schneefanggitter gem. DIN 1055-5 erforderlich, aber nicht als Anschlageinrichtung geeignet.

 

2.4 Zugang zur Anschlageinrichtung

Zusätzlich zu den bestehenden Anschlageinrichtungen müssen sichere Zugänge zum Dach und zur Anschlageinrichtung vorhanden sein. Gehwege, Dachaufstiege und Dachausstiege oder Leitern sind dazu gesondert festzulegen, ggf. Gefahrenbereiche absperren.

Bei Absturzgefahren am Zugang von Außen ist kollektiver Absturzschutz (z. B. Rückenschutz und/oder Geländer) vorzusehen.

Es kann erforderlich sein, an Dachaufstiegen und Dachausstiegen zusätzliche Anschlagpunkte in Reichweite anzuordnen.

Beim Zugang zur Anschlageinrichtung sind die Positionen der Einstiegstellen und/oder Anschlagpunkte zu dokumentieren.

In Abhängigkeit der Neigung und der Oberflächenbeschaffenheit der Dachfläche kann ein zusätzlicher Anschlagpunkt auch in der Nähe des Zugangs erforderlich sein.