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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-056: Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
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3 Anwendungsregeln für die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz




Jeder Benutzer muss dafür sorgen, dass die verwendete persönliche Schutzausrüstung für den Einsatzzweck geprüft und geeignet (CE – Kennzeichnung beachten) und mit den vorhandenen Anschlageinrichtungen kompatibel ist.

Für Rückhaltesysteme gilt: die Länge des Systems muss immer so eingestellt sein, dass Bereiche mit Absturzgefahr nicht erreicht werden können.

Für Auffangsysteme gilt,

  • dass auf die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers in Abhängigkeit des vorgesehenen Auffangsystems geachtet wird!
  • dass ein Anprallen des Benutzers an Teilen der Umgebung beim Auffangvorgang vermieden wird!
  • dass die Verbindungsmittel auch für eine Beanspruchung bei einem Sturz über eine Kante geprüft sind!
  • dass ein Pendelsturz möglichst vermieden wird!
Hinweis: auch kantengeprüfte Verbindungsmittel können bei den in der Praxis vorkommenden Baukanten (Beton, Stahlträger, Bleche) insbesondere bei Pendelsturz versagen. Besteht diese Gefahr, sind zusätzliche Maßnahmen (Kantenschutz, Seilschutz) vorzusehen.

Die Rettung einer aufgefangenen Person muss innerhalb weniger Minuten erfolgen. Geeignete Rettungsmaßnahmen sind bereits vor Beginn von Arbeiten mit Auffangsystemen festzulegen.

Nur unterwiesenes Personal darf das Absturzsicherungssystem benützen.