1 Begriffsbestimmungen


  1. Arbeitsmittel sind z. B. Werkzeuge, Geräte oder Maschinen, die bei Vermessungsarbeiten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten genutzt werden.
  2. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Die DGUV ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
  3. DGUV Regeln enthalten, wie auch DGUV Informationen, unverbindliche Empfehlungen von Fachgremien der DGUV, wie unternehmerische Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfüllt werden können.
  4. DGUV Vorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften beschreiben für Unternehmer, Unternehmerinnen und Versicherte verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
  5. Fahrzeuge sind kraftbetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge.
  6. GNSS ist ein Sammelbegriff für globale Navigationssatellitensysteme.
  7. Hebezeuge sind Einrichtungen zum Heben von Lasten. Diese können hand- oder kraftbetrieben sein.
  8. Messfahrzeuge bzw. Arbeitsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zum Transport von Arbeitsmitteln und Personal eingesetzt werden.
  9. Sicherungsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zur Absicherung von Arbeitsstellen eingesetzt werden.
  10. SiGeKo steht für Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinator bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin und meint die Person, die auf Baustellen die Zusammenarbeit der dort tätigen Unternehmen bezogen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert.
  11. Technische Regeln konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben aus staatlichen Arbeitsschutzverordnungen, z. B. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Arbeitsstättenverordnung.
  12. Versorgungsleitungen sind z. B. Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsleitungen.