Schwieriges Gelände lässt sich meist nicht genau eingrenzen und die möglichen Gefährdungen sind nur teilweise unmittelbar sichtbar. Vor Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollten daher zunächst möglichst viele Informationen über die Eigenheiten des Geländes eingeholt werden.
Von den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke kann zudem die Durchführung bestimmter Schutzmaßnahmen verlangt werden. Dazu können zusätzliche Sicherheitsunterweisungen oder das Tragen von spezieller Schutzkleidung gehören.
Alleinarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, ist eine geeignete Personen-Notsignal-Anlage bereitzustellen. Art und Umfang dieser Alarmierungsmöglichkeit muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Bei der Verwendung von Smartphones als Notrufmöglichkeit sollten Schutzstandards beachtet werden. So sind z. B. Smartphones mit IP67-Zertifizierung gegen Staub und Wasser geschützt. Zu bedenken ist weiterhin, dass in entlegenen Gebieten eine Netzabdeckung durch die Mobilfunkanbieter nicht garantiert werden. Übersichtskarten der verschiedenen Anbieter zur Netzabdeckung finden sich im Internet.
Eine wirksame Erste Hilfe ist auch in schwierigem Gelände sicherzustellen. In entlegenen Gebieten können zudem Rettungspunkte eine Möglichkeit darstellen, um schnellstmöglich Hilfe zu holen. Es muss überdies ein Rettungskonzept vorliegen.
Bei Zweifeln hinsichtlich der sicheren Ausführung der Tätigkeiten in schwierigem Gelände sollten die Arbeiten sofort eingestellt werden.
Ursprüngliche Moorgebiete sind in Deutschland selten geworden. Doch auch in bewirtschafteten Moorgebieten ist man Gefährdungen ausgesetzt. So kann z. B. das Steckenbleiben im Morast zu Unterkühlung führen.
Daneben erfordert die Vegetation in Moorgebieten erhöhte Wachsamkeit beim Gehen. Es sollten daher knöchelhohe Sicherheitsschuhe der Klasse S3 oder S5 getragen werden.
Zusätzlich bestehen vielfältige biologische Gefährdungen, die z. B. von Zecken, Kreuzottern und verschiedenen Pflanzenarten ausgehen. Zu Allergien neigende Personen sollten hier besonders aufmerksam sein. Es sollte lange, körperbedeckende Kleidung getragen werden.
Im Moor sollte Alleinarbeit unbedingt vermieden werden. Auch bei einer Alarmierungsmöglichkeit kann es lange dauern, bis Hilfe eintrifft. In diesen Umgebungen sollte ein Arbeitstrupp immer aus drei Personen bestehen. So kann eine Person bei der oder dem Verunfallten bleiben, während sich die dritte Person zu einem mit den Rettungskräften vereinbarten Treffpunkt begibt.
In Wäldern treten ebenfalls verschiedene biologische Gefährdungen auf (z. B. FSME durch Zeckenstiche). Daneben birgt der Wald gerade nach Stürmen durch herabstürzendes Holz nicht zu unterschätzende Gefahren. Schneebruch im Winter sowie Waldbrände im Sommer sind weitere mögliche Gefährdungen. Auch durch Forstarbeiten und Jagdbetrieb können sich erhebliche Gefährdungen ergeben. Aufgrund dieses Gefahrenpotenzials sollte vor dem Betreten des Waldes eine Abstimmung mit den Eigentümern bzw. Eigentümerinnen sowie mit dem zuständigen Forstamt erfolgen. Sperrungen durch Kommunen oder die Eigentümer bzw. Eigentümerinnen müssen in jedem Fall beachtet werden.
Die Gefährdungen im alpinen Bereich sind vielfältig und ortsabhängig. Neben Absturz- oder Abrutschgefahren ist auch immer mit einem plötzlichen Wetterumschwung zu rechnen. Die Wetterverhältnisse für den Bereich, in dem die Vermessungsarbeiten geplant sind, sollten im Vorfeld abgeklärt werden.
Soweit eine Absturz- oder Abrutschgefahr gegeben ist, sind Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Eine Sicherung bei einem Abstand von weniger als 2 m zur Absturzkante bzw. bei geneigtem Gelände oder rutschigem Untergrund ist Pflicht. Die Rettungskette ist vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen. Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass im Gebirge oft kein Mobilfunkempfang vorhanden ist. Eventuell ist bei einem Absturz oder Abrutschen spezielle Hilfe erforderlich (z. B. Bergrettung). Diese Aspekte sollten vorher mit der Rettungsstelle abgesprochen werden.
Unabhängig von den oben angeführten Geländetypen gibt es weitere Bereiche mit hohem Gefährdungspotenzial. Beispiele sind:
In Bereichen mit unklarer Gefährdungslage ist eine Informationsbeschaffung bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer, dem Betreiber oder der Bergbehörde unumgänglich. Hier ist es besonders wichtig, individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
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